Lange bestehende Streitigkeit um das Flüchtlingsaufnahmelager in Bamberg offiziell beigelegt

Lange bestehende Streitigkeit um das Flüchtlingsaufnahmelager in Bamberg offiziell beigelegt - Lange bestehende Streitigkeit um das Flüchtlingsaufnahmelager in Bamberg offiziell beigelegt
Jahrzehntelanger Streit um Bamberger Flüchtlingsaufnahmezentrum offiziell beigelegt
Jahrzehntelanger Streit um Bamberger Flüchtlingsaufnahmezentrum offiziell beigelegt
Jahrzehntelanger Streit um Bamberger Flüchtlingsaufnahmezentrum offiziell beigelegt
- Dezember 2025, 10:28 Uhr
Das umstrittene Anker-Zentrum in Bamberg bleibt nach einem langjährigen Streit zwischen Stadt und Land noch ein weiteres Jahrzehnt in Betrieb. Die Einrichtung, deren Schließung ursprünglich für 2025 vorgesehen war, soll nun bis 2035 weitergeführt werden – so sieht es eine neu ausgehandelte Vereinbarung vor. Zudem ist geplant, dass die Stadt das Gelände in Zukunft in ihren Besitz übernimmt.
Das Anker-Zentrum im Bamberger Osten wurde 2015 eröffnet und war seit Jahren ein Zankapfel. Während die Stadt zunächst auf einer Schließung bis Ende 2025 bestand, führte das Ringen um eine Lösung nun zu einem Kompromiss: Bamberg kauft das Grundstück vom Bund und vermietet es zurück an den Freistaat Bayern, der es weiterhin nutzen wird.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Einigung als ein „starkes Signal“ für die Region. Er betonte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat und der Stadtverwaltung. Oberbürgermeister Andreas Starke stellte den Deal vor einer für den 19. Dezember 2025 anberaumten Sondersitzung des Stadtrats vor. Der Kompromiss ermöglicht es dem Land, das Zentrum weiter zu betreiben, während Bamberg langfristig die Kontrolle über das Gelände erhält. Kritiker, darunter die lokale Initiative BuB, äußerten bereits Bedenken gegen die verlängerte Laufzeit.
Die Vereinbarung sichert den Betrieb des Anker-Zentrums bis 2035 und beendet damit einen jahrelangen Konflikt. Die Stadt wird das Gelände schließlich besitzen, es aber vorerst an den Freistaat verpachten. Die Entscheidung markiert eine Abkehr von den ursprünglichen Schließungsplänen, erhält jedoch die Funktion der Einrichtung als Unterkunft für Geflüchtete.

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