Witwe muss über 60.000 Euro Witwenrente wegen grober Fahrlässigkeit zurückzahlen

Witwe muss über 60.000 Euro Witwenrente wegen grober Fahrlässigkeit zurückzahlen
Eine Witwe in Hessen muss 60.177,15 Euro an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen. Ein Gericht stuft ihre unterbliebene Meldung der eigenen Rente als "grob fahrlässig" ein – was über zwei Jahrzehnte zu Überzahlungen führte.
Die Frau erhielt einen Bescheid, der sie zur Rückzahlung auffordert. Dies wurde nun durch ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts rechtskräftig. Das Gericht bestätigte, dass die Behörde Überzahlungen bis zu vier Jahre rückwirkend zurückfordern darf – selbst wenn diese bereits vor 20 Jahren begannen. Voraussetzung ist, dass der Korrekturantrag innerhalb der 20-Jahres-Frist gestellt wurde.
Die Überzahlungen entstanden, weil die Witwe ihre Altersrente nicht gemeldet hatte, wodurch ihre Witwenrente hätte gekürzt werden müssen. Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidung und stellte klar, dass selbst nach 20 Jahren noch Rückforderungen möglich sind, wenn das Verfahren bereits während der laufenden Zahlungen eingeleitet wurde.
Die Frau muss nun den überzahlten Betrag zurückerstatten. Ab Dezember 2023 werden Witwenrenten automatisch gekürzt, um solche Überzahlungen künftig zu vermeiden. Der Fall dient als Mahnung an alle Rentenbezieher, ihre Ansprüche korrekt angeben zu lassen.

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