05 January 2026, 08:01

16-Jähriger rast mit umgebautem Quad durch Augsburg – jetzt droht ihm das Gericht

Ein weißer Polizeiwagen steht vor einer befahrenen Straße mit fahrenden Fahrzeugen, umgeben von Gras und Bäumen in einer ländlichen Umgebung.

16-Jähriger rast mit umgebautem Quad durch Augsburg – jetzt droht ihm das Gericht

16-Jähriger nach Raserdelikt in Augsburger Innenstadt angeklagt

Ein 16-jähriger Junge muss sich wegen Rasens vor Gericht verantworten, nachdem die Polizei ihn am 3. Februar 2026 in der Augsburger Innenstadt angehalten hatte. Die Beamten beschlagnahmten zunächst ein scheinbares E-Scooter-Modell, das mit gefährlich hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Später stellte sich heraus, dass es sich nicht um einen herkömmlichen Roller, sondern um ein umgebautes Leichtquad – ein vierrädriges Kleinkraftrad – handelte, das bis zu 55 km/h (34 mph) erreichen kann.

Der Jugendliche war auf der Prinzregentenstraße unterwegs, als die Polizei ihn mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h (31 mph) registrierte. Er versuchte zu fliehen, wurde jedoch später in einer Tiefgarage aufgespürt. Die Beamten zogen das Fahrzeug ein und übergaben den Jungen in die Obhut seiner Eltern.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer keinen gültigen Führerschein besaß. Zudem hatte er ein Versicherungskennzeichen von einem anderen Fahrzeug an das Quad montiert und damit gegen mehrere Vorschriften verstoßen. Der Junge, der sowohl die deutsche als auch die irakische Staatsbürgerschaft besitzt, muss sich nun wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die Straßenverkehrsordnung sowie wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Die Behörden bestätigten, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen Standard-E-Scooter, sondern um ein Leichtquad handelte, das für den legalen Betrieb eine Zulassung und einen Führerschein erfordert. Der Fall wurde inzwischen an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Das Quad bleibt beschlagnahmt, der Jugendliche erwartet nun das gerichtliche Verfahren. Bei einer Verurteilung drohen ihm Strafen wegen Rasens, Fahrens ohne Führerschein und Versicherungsbetrugs. Der Vorfall wirft erneut Fragen zu umgebauten Fahrzeugen und nicht zugelassenen Fahrern im öffentlichen Straßenverkehr auf.