Wenn Politkernamen zur Beleidigung werden – was ist noch erlaubt?

Wenn Politkernamen zur Beleidigung werden – was ist noch erlaubt?
Beleidigungen entwickeln sich im Laufe der Zeit – manche verlieren ihre Schärfe, andere bleiben rechtlich riskant. In Deutschland landet man nicht vor Gericht, wenn man jemanden als 'Du Orban!' oder 'Du blöder Trump!' beschimpft – doch andere Äußerungen können teuer werden. In seinem neuen Buch untersucht der Jurist und Sprachwissenschaftler Roger 'Flaming' Reisertsch, wie Politkernamen zur nächsten Welle verletzender Sprache werden könnten.
Viele altmodische Schimpfwörter wie 'Du Trottel!' oder 'Schurke!' haben heute kaum noch Gewicht. Doch bestimmte moderne Beleidigungen können nach wie vor juristische Konsequenzen haben. So wurde kürzlich eine Person zu 1.200 Euro Strafe verurteilt, weil sie eine hochrangige AfD-Politikerin als 'Nazischlampe' bezeichnete. Die genaue Bedeutung des Begriffs bleibt unklar – er könnte sich auf 'Nazi', 'Schlampe', die Abkürzung 'NS' oder sogar 'Schlampennazi' beziehen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Beleidigungen sind im Wandel. Während manche Ausdrücke an Brisanz verlieren, könnten andere – besonders solche mit Bezug auf Politiker – bald strengere Regeln unterliegen. Reisertschs Arbeit zeigt, wie schmal der Grat zwischen Meinungsfreiheit und rechtlichem Risiko im modernen Sprachgebrauch ist.

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