Zoll beschlagnahmt undeklariertes Goldarmband von Saudi-Reisendem
Zollbeamte in Deutschland haben an einem Reisenden aus Saudi-Arabien eine nicht deklarierte Goldarmband im Wert von knapp 4.000 US-Dollar beschlagnahmt. Der Fund führte zu einem Strafverfahren, nachdem der Mann keinen Nachweis über eine ordnungsgemäße Deklaration oder die Entrichtung der erforderlichen Zollgebühren vorlegen konnte.
Der Vorfall ereignete sich, als Mitarbeiter des Zollamts Schweinfurt-Würzburg auf der Autobahn A3 ein Fahrzeug anhielten. Im Gepäck eines 39-jährigen Mannes entdeckten sie ein 54,5 Gramm schweres Goldarmband. Der Reisende war zuvor am Flughafen Berlin Brandenburg aus Saudi-Arabien eingereist und hatte seine Fahrt auf der Straße fortgesetzt.
Der Wert des Armbands wurde durch eine arabischsprachige Quittung bestätigt. Bei der Befragung konnte der Mann jedoch weder eine Deklaration des Schmuckstücks noch den Nachweis über die gezahltem Einfuhrzölle vorlegen. Daraufhin leiteten die Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein.
Um das Armband behalten zu dürfen, musste der Mann rund 800 Euro an ausstehenden Zollgebühren nachzahlen. Die Verkehrwegsgruppe, die für Unterfranken und Teile Oberfrankens zuständig ist, beschlagnahmt regelmäßig nicht deklarierte Waren. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Aufspüren verbotener Güter wie Medikamente, Betäubungsmittel, Dopingstoffe, Tabak und Alkohol.
Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Zollvorschriften für hochwertige Waren, die in die EU eingeführt werden. Der Reisende beglich die ausstehenden Abgaben, um das Armband zu behalten. Die Behörden setzen ihre Kontrollen auf Straßen fort, um nicht deklarierte oder illegale Importe zu verhindern.






