Wettbewerbsbehörde verklagt dm wegen umstrittenem Medikamenten-Versandhandel
Greta KleinWettbewerbsbehörde verklagt dm wegen umstrittenem Medikamenten-Versandhandel
Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat rechtliche Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm eingeleitet. Die beim Landgericht Karlsruhe eingereichte Klage richtet sich gegen den Versandhandelsdienst des Unternehmens für rezeptfreie Medikamente. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob das Geschäftsmodell von dm mit dem deutschen Apothekenrecht vereinbar ist.
Die Behörde wirft dm vor, gegen Apothekenvorschriften zu verstoßen, indem das Unternehmen eine hauseigene tschechische Online-Apotheke nutzt, um deutsche Rezepte zu beliefern. Diese Konstruktion verletze nach Ansicht der Behörde die Regeln zur Unabhängigkeit und Eigentümerschaft, da dm den Prozess effektiv kontrolliere. Die Praxis werde als Ausnutzung einer rechtlichen Grauzone gewertet, um deutsche Verbraucherschutzgesetze zu umgehen.
Ein weiteres Problem ist die Vermischung von Standard-Drogerieartikeln mit apothekenpflichtigen Produkten durch dm. Die Behörde betont, dass selbst in stationären Filialen eine separate „Apotheken-Ecke“ nach geltendem Recht unzulässig wäre. Dieselben Beschränkungen müssten daher auch für den Online-Verkauf gelten.
Der Rechtsstreit hat weitreichende Bedeutung für das deutsche Arzneimittelversorgungssystem. Das Urteil wird entscheiden, ob ähnliche Geschäftsmodelle für andere Händler rechtlich und wirtschaftlich tragfähig sind. Unabhängig davon prüft die Behörde zudem die Rechtmäßigkeit der Sehtests, die dm in seinen Filialen anbietet – hierzu laufen bereits Verfahren vor den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe.
Der Fall stellt dms Versandhandelsservice und dessen Vereinbarkeit mit pharmazeutischen Vorschriften infrage. Die Entscheidung wird einen Präzedenzfall für den Online-Apothekenbetrieb in Deutschland schaffen und die Grenzen für Händler in diesem streng regulierten Markt klären.
