Wahlfälschungsverdacht in Düdingen: Ermittlungen wegen manipulierter Stimmzettel laufen
Lotta SchneiderWahlfälschungsverdacht in Düdingen: Ermittlungen wegen manipulierter Stimmzettel laufen
In Düdingen ermitteln die Behörden wegen des Verdachts auf Wahlfälschung, nachdem bei der Kommunalwahl am vergangenen Sonntag Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden. Dutzende Stimmzettel mit nahezu identischer Handschrift lösten Besorgnis aus und führten zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf organisierte Stimmensammlung. Der Fall wurde inzwischen der Staatsanwaltschaft Freiburg zur weiteren Aufklärung übermittelt.
Das Wahlbüro entdeckte die auffälligen Stimmzettel erstmals während der Auszählung. Beamte stellten fest, dass mehrere Dutzend Wahlunterlagen eine frappierend ähnliche Handschrift aufwiesen, was auf mögliche Manipulationen hindeutete. Sie informierten umgehend die Bezirksverwaltung, die den Vorfall an die Staatsanwaltschaft weiterleitete.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der Vorwurf der organisierten Stimmensammlung, eine Praxis, die nach Artikel 282bis des Schweizer Strafgesetzbuchs verboten ist. Die Behörden prüfen nun, ob diese Unregelmäßigkeiten das Ergebnis der Wahlen zum Generalrat beeinflusst haben könnten. Der 50 Sitze zählende Rat steht dabei besonders im Fokus der Überprüfung.
Unterdessen leitet dieselbe Staatsanwaltschaft auch ein separates Strafverfahren wegen eines tödlichen Busbrandes. Am 10. März 2026 war ein Postauto auf der Strecke von Düdingen nach Kerzers bei einem mutmaßlichen Brandanschlag zerstört worden, wobei sechs Menschen ums Leben kamen. Die Ermittler gehen zwar von einer vorsätzlichen Tat aus, schlossen jedoch einen terroristischen Hintergrund aus.
Der Fall in Düdingen ist der jüngste in einer Reihe von Ermittlungen der Freiburger Staatsanwaltschaft. Sollte sich der Verdacht der organisierten Stimmensammlung bestätigen, könnte dies rechtliche Konsequenzen nach Schweizer Recht nach sich ziehen. Das Ergebnis der Untersuchungen wird auch darüber entscheiden, ob die Wahlergebnisse zum Generalrat Bestand haben oder einer weiteren Prüfung unterzogen werden.






