Uwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – Zensur oder Jugendschutz?
Leon SchröderUwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – Zensur oder Jugendschutz?
Uwe Bolls neuer Film Citizen Vigilante in Deutschland verboten
Der jüngste Film von Uwe Boll, Citizen Vigilante, darf in Deutschland nicht veröffentlicht werden. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) verweigerte eine Altersfreigabe – was einer faktischen Sperre für die Verbreitung über die üblichen Vertriebskanäle gleichkommt. Die Entscheidung fällt inmitten einer Debatte über die Darstellung von Kriminalität und Migration in dem Streifen.
In dem Film spielt Armie Hammer die Rolle des Sanders, eines Mannes, der sich nach wachsender Frustration über steigende Straßenkriminalität zum Selbstjustizler entwickelt. Boll erklärt, der Film orientiere sich an realen Kriminalfällen in Deutschland und thematisiere die größeren Sicherheitsherausforderungen in Europa. Die Handlung umfasst auch Szenen kollektiver Vergewaltigungen durch junge Migranten – eine Darstellung, die Boll als Spiegel offizieller Kriminalstatistiken verteidigt.
Die FSK lehnte nicht nur eine Freigabe ab 18 Jahren ab, sondern auch eine Einstufung als „Keine Jugendfreigabe“. Boll wirft der Behörde vor, es gehe nicht um Jugendschutz, sondern um den Versuch, einen Film zu unterdrücken, der migrationsbezogene Kriminalität thematisiert. Er ist überzeugt, dass deutsche Institutionen gezielt Positionen an den Rand drängen, die dem vorherrschenden politischen Narrativ zu diesem Thema widersprechen.
Boll verweist zudem darauf, dass die Gewaltdarstellungen in Citizen Vigilante nicht extremer seien als in etablierten Actionreihen wie John Wick oder The Equalizer – beide liefen in Deutschland ohne vergleichbare Einschränkungen. Im Zentrum der Kontroverse steht vor allem die Schilderung migrantischer Täter und eines Vigilanten, der zugleich zum gesuchten Verbrecher und zum Volkshelden wird.
Das Verbot bedeutet, dass Citizen Vigilante das deutsche Publikum nicht über die klassischen Vertriebswege erreichen wird. Bolls Vorwürfe einer institutionellen Voreingenommenheit und die inhaltliche Ausrichtung des Films bleiben Kernpunkte des Streits. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltenden Spannungen darüber, wie Kriminalität und Migration in den öffentlichen Medien dargestellt werden dürfen.






