Springmesser im Handgepäck: Reisender am Flughafen Memmingen mit Bußgeld bestraft
Lotta SchneiderSpringmesser im Handgepäck: Reisender am Flughafen Memmingen mit Bußgeld bestraft
Ein 62-jähriger Reisender aus Serbien musste ein Bußgeld zahlen, nachdem Sicherheitskräfte am Flughafen Memmingen in seinem Handgepäck einen verbotenen Gegenstand entdeckt hatten. Der Vorfall ereignete sich am 1. Oktober 2025, als bei einer routinemäßigen Kontrolle ein Springmesser gefunden wurde.
Die Flughafenpolizei konfiszierte das Messer, das nach den EU-Luftsicherheitsvorschriften als spitzes Objekt eingestuft wird. Diese Bestimmungen, die in der Verordnung (EU) Nr. 300/2012 festgelegt sind, gelten seit 2012 unverändert und verbieten solche Gegenstände ausdrücklich im Handgepäck.
Der Reisende wurde wegen Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften mit einer Geldstrafe belegt, durfte jedoch anschließend seinen Flug nach Belgrad antreten. Während des Vorfalls kam es zu keinen weiteren Störungen.
Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der langjährigen EU-Regeln zu spitzen Gegenständen im Handgepäck. Die Behörden setzen diese Maßnahmen weiterhin strikt um, um die Einhaltung der Luftsicherheitsstandards zu gewährleisten.






