12 February 2026, 16:06

Sechs Jahre Haft für bewaffneten Drogenhandel trotz anerkannter Notwehr

Ein Plakat mit einem hellblauen Hintergrund, das Bilder verschiedener Personen und den fetten, schwarzen Text "Täter der mexikanischen Drogenkriminalität" in der Mitte zeigt.

Sechs Jahre Haft nach tödlichem Drogendeal in Neu-Ulm - Sechs Jahre Haft für bewaffneten Drogenhandel trotz anerkannter Notwehr

Ein 35-jähriger Mann ist nach einem tödlich verlaufenen Drogendeal in Neu-Ulm zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht urteilte, dass er zwar in Notwehr gehandelt habe, seine Beteiligung am bewaffneten Drogenhandel jedoch zur Verurteilung führte. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen von Notwehrargumenten in strafrechtlichen Auseinandersetzungen.

Der Vorfall begann als Drogengeschäft, das in Gewalt umschlug. Der Angeklagte, der bei dem Deal bewaffnet war, erstach einen Mann, von dem er behauptete, er habe ihn überfallen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zunächst wegen Totschlags angeklagt, doch das Gericht sprach ihn später von diesem Vorwurf frei und erkannte seine Notwehrbegründung für die Messerattacke an.

Dennoch wurde der Mann wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt – ein Vorwurf, der mit demselben Vorfall zusammenhing. Deutsche Gerichte sind in den letzten Jahren strenger geworden, wenn es um die Bewertung von Notwehr in drogenbezogenen Fällen geht. Zwischen 2021 und 2026 setzten Urteile in Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin einen Präzedenzfall: Notwehrargumente greifen selten, wenn die Bedrohung aus den eigenen illegalen Handlungen des Angeklagten resultiert. Ausnahmen gibt es nur bei extremer oder unerwarteter Eskalation.

Das Gericht in Neu-Ulm folgte diesem Trend: Es erkannte die Messerattacke als berechtigte Notwehr an, ignorierte aber nicht den übergeordneten kriminellen Kontext. Die sechsjährige Haftstrafe spiegelt die Schwere des bewaffneten Drogenhandels wider – selbst dann, wenn Gewalt als Reaktion auf eine wahrgenommene Bedrohung erfolgt.

Das Urteil unterstreicht eine klare rechtliche Position: Notwehr entbindet nicht von der Strafe für Straftaten, die man selbst einleitet oder an denen man sich beteiligt. Der Mann muss sechs Jahre für seine Rolle beim bewaffneten Drogendeal absitzen, obwohl das Gericht sein Recht auf Selbstverteidigung während der Konfrontation anerkannt hat. Die Entscheidung reiht sich in eine wachsende Zahl von Urteilen ein, die Notwehrbegründungen in illegalen Drogenkonflikten einschränken.