30 June 2026, 22:04

Sächsische Apotheker zahlen Zehntausende zurück – wegen illegaler Krebstherapien

49.000-Euro-Rückforderung: Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Sächsische Apotheker zahlen Zehntausende zurück – wegen illegaler Krebstherapien

Zwei Apotheker in Sachsen müssen Zehntausende Euro zurückzahlen, weil sie Krebstherapien ohne gültige Verträge abgegeben haben. In den Fällen ging es um die Versorgung von Patienten mit Zytostatika – obwohl nur ausgewählte Vertragspartner dazu berechtigt waren.

Im ersten Fall hatte ein Apotheker Ende 2016 parenterale Behandlungen geliefert, ohne Teil der Open-House-Vereinbarung der IKK classic zu sein. Daraufhin forderte die Krankenkasse rund 44.000 Euro zurück. Die Barmer hatte Pharmazien bereits zuvor vor möglichen Rückforderungsansprüchen gewarnt, falls sie sich nicht an die Vertragsbedingungen hielten.

Im zweiten Fall ignorierte ein Dresdner Apotheker im Sommer 2017 die Exklusivverträge der Barmer – die Folge war eine Rückforderungsanordnung über 49.000 Euro. Beide Apotheker klagten gegen die Entscheidungen, doch das Bundessozialgericht bestätigte die Rückforderungen.

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Die Betroffenen legten daraufhin Verfassungsbeschwerde ein und argumentierten, ihre Rechte seien verletzt worden. Das Bundesverfassungsgericht wies beide Beschwerden jedoch ohne Urteilsbegründung ab. Die Richter begründeten dies damit, dass die Apotheker nicht dargelegt hätten, inwiefern die vorherigen Entscheidungen ihre Grundrechte verletzten.

Anfang 2017 war das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AM-VSG) in Kraft getreten. Dieses verbot Exklusivverträge für sterile Zubereitungen und änderte damit die Regeln für solche Vereinbarungen.

Die Apotheker müssen nun die geforderten Beträge von 44.000 und 49.000 Euro zurückzahlen. Rechtlich sind die Fälle damit abgeschlossen, da keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind. Die Fälle zeigen, wie streng die Einhaltung von Vertragsregeln in der Arzneimittelversorgung kontrolliert wird.

Quelle