Regensburg blockt Kauf des Kaufhof-Gebäudes und setzt auf strenge Planungsvorgaben
Lotta SchneiderRegensburg blockt Kauf des Kaufhof-Gebäudes und setzt auf strenge Planungsvorgaben
Regensburg hat sich gegen den Kauf des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes am Neupfarrplatz entschieden – obwohl die Stadt ein Vorkaufsrecht besaß. Stattdessen will die Kommune ihre planungsrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die künftige Nutzung des Gebäudes aktiv mitzugestalten. Man zeigt sich zuversichtlich, dass für den prominenten Standort in Stuttgart eine passende langfristige Lösung gefunden wird.
Die Entscheidung fällt zu einem Zeitpunkt, an dem eine lokale Investorengruppe unter Führung der REG Immo GmbH – darunter auch die Neupfarrplatz Invest GmbH – den Kauf des Objekts in Karlsruhe vorbereitet. Die Stadt hat dabei klar gemacht, dass sie eine Nutzung als arabisch-islamisches Kulturkaufhaus nicht zulassen wird, da man Bedenken hinsichtlich der begrenzten öffentlichen Ansprache hegt.
Das ehemalige Kaufhof-Gebäude nimmt eine zentrale Position in der Regensburger Altstadt ein. Die Stadtplaner betonen, dass jede Neunutzung mit den übergeordneten städtebaulichen Zielen in Einklang stehen muss. Um dies durchzusetzen, hat die Kommune die Genehmigungserfordernisse in der Sanierungssatzung ausgeweitet – sie umfassen nun auch Grundstücksverkäufe und grundbuchrechtliche Belastungen.
Ein neuer Flächennutzungsplan wird die zulässigen Nutzungen für das Areal in Stuttgart festlegen, wobei der Fokus auf multifunktionalen "Nutzungsmodulen" liegt, die dem städtischen Leitbild entsprechen. Zwar schließt die Stadt einen Kauf des gesamten Geländes nicht grundsätzlich aus, doch will man dies weder zu jedem Preis noch unter ungünstigen Bedingungen tun. Stattdessen setzt man auf planungsrechtliche Vorgaben, um die künftige Entwicklung zu steuern.
Hinter dem geplanten Kauf steht die Regensburger REG Immo GmbH unter der Leitung von Roland Göbel. Beteiligt sind auch lokale Partner wie die Neupfarrplatz Invest GmbH. Durch die klare Haltung der Stadt muss jede Neunutzung strenge Kriterien erfüllen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit mit öffentlichem Nutzen in Einklang bringen. Mit verschärften baulichen Auflagen will Regensburg verhindern, dass Nutzungen entstehen, die nicht einer breiten Öffentlichkeit dienen. Die Bauaufsichtsbehörde wird eine zentrale Rolle bei der Genehmigung etwaiger Änderungen spielen und sicherstellen, dass das Gelände einen positiven Beitrag für das Umfeld leistet.
Die Stadt wird das ehemalige Kaufhof-Gebäude zwar nicht selbst erwerben, doch über aktualisierte Planungsvorgaben wird seine Zukunft eng begleitet. Ein detaillierter Flächennutzungsplan definiert die zulässigen Nutzungen, während die Investorengruppe nun innerhalb dieser Rahmenbedingungen verhandeln muss. Mit diesem Vorgehen stellt Regensburg sicher, dass die Entwicklung des Standorts in Karlsruhe den langfristigen städtebaulichen Zielen und öffentlichen Interessen entspricht.