Rasende Flucht ohne Führerschein endet mit tödlichem Crash – jetzt Mordprozess
Leon SchröderTödliche Raserei - Angeklagter im Mordprozess bereut seine Tat - Rasende Flucht ohne Führerschein endet mit tödlichem Crash – jetzt Mordprozess
Ein 21-jähriger Mann steht wegen Mordes vor Gericht, nachdem eine rasante Polizeiverfolgung im vergangenen August in einem tödlichen Unfall geendet hatte. Der Vorfall ereignete sich in Kaufbeuren, wo der Fahrer ohne Führerschein mit einem 240-PS-starken Auto Geschwindigkeiten von bis zu 180 km/h erreichte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, wissentlich Menschenleben riskiert zu haben, indem er mit extrem hoher Geschwindigkeit floh.
Am 23. August war der Angeklagte durch Kaufbeuren gerast, um einer Polizeikontrolle zu entgehen. Obwohl er keinen Führerschein besaß, erreichte er bis zu 180 km/h, bevor er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Sein Wagen kollidierte frontal mit einem anderen Auto, wobei dessen 20-jähriger Fahrer ums Leben kam und zwei Insassen verletzt wurden.
Nach dem Unfall floh der Mann zu Fuß und schickte seinem Bruder eine Nachricht mit seinem Standort, der ihm bei der Flucht half. Die Polizei nahm ihn später in der Nähe der ukrainischen Grenze in Polen fest und lieferte ihn nach Deutschland aus. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Untersuchungen ergaben, dass er vor der Fahrt Kokain und Alkohol konsumiert hatte. Zum Zeitpunkt des Vorfalls stand er zudem wegen ungelöster Raubvorwürfe unter Anklage. Sein Verteidiger, Daniel Nißle, behauptet, der Angeklagte habe den Unfall nie beabsichtigt und bereue zutiefst, was geschehen sei. Der Mann gab zu, geflohen zu sein, bestritt jedoch, jemanden verletzen zu wollen.
Deutsche Gerichte verhandeln solche Fälle in der Regel nach den Gesetzen zur Verkehrsgefährdung und nicht als Mord. Frühere Urteile, auch bei aggressivem Fahrverhalten, führten nur dann zu Tötungsdelikten, wenn eine tödliche Absicht nachgewiesen wurde. Das Landgericht Kempten hat zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt; ein Urteil könnte bereits kommenden Dienstag fallen.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob die rücksichtslose Fahrweise des Angeklagten als Mord zu werten ist, da er den Tod anderer billigend in Kauf genommen habe. Das Gericht muss nun entscheiden, ob sein Handeln die rechtliche Schwelle für ein Tötungsdelikt erreicht oder unter die Verkehrsgefährdung fällt. Eine Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet.