10 June 2026, 00:29

Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckelung der Linken

Schiedsgericht der Linken verwirft Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung

Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckelung der Linken

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags und ehemaliger Ministerpräsident Thüringens, gerät mit der eigenen Partei in Konflikt – und zwar wegen eines Plans zur Deckelung der Abgeordnetengehälter. Er versuchte, einen entsprechenden Antrag der Linken zu blockieren, mit der Begründung, dieser sei verfassungswidrig und würde interne Wahlen beeinträchtigen. Der Streit ist nun vor das Schiedsgericht der Partei gelangt.

Der Parteivorstand der Linken will, dass ihre Abgeordneten im Bundestag und im Europaparlament ihre Bezüge auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns begrenzen. Ramelow widersprach diesem Vorhaben und reichte einen Eilantrag bei der Bundesschiedskommission der Partei ein. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um die Abstimmung über den Antrag zu stoppen.

Das Schiedsgericht wies seinen Antrag zurück und urteilte, Ramelow habe keinen Anspruch auf Rechtsschutz. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass die Gehaltsobergrenze noch nicht vom Parteitag beschlossen worden sei. Zudem sei der Antrag vermutlich von vornherein unzulässig gewesen.

Ramelow beharrte darauf, dass der Vorschlag in interne Parteiwahlen eingreifen würde, und rechtfertigte so sein juristisches Vorgehen. Trotz der Ablehnung hat er nun Berufung gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts eingelegt.

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Das Urteil des Schiedsgerichts lässt die Debatte über die Gehaltsdeckelung in der Linken weiter offen. Durch Ramelows Berufung könnte sich der Streit noch hinziehen und eine endgültige Entscheidung verzögern. Das Ergebnis wird zeigen, ob die Partei strengere Einkommensgrenzen für ihre gewählten Vertreter durchsetzt.

Quelle