Nürnberg hält am umstrittenen Tanzverbot an Karfreitag fest – Gericht bestätigt Tradition
Leon SchröderNürnberg hält am umstrittenen Tanzverbot an Karfreitag fest – Gericht bestätigt Tradition
In Bayern ist eine alte Tradition erneut mit modernen säkularen Werten in Konflikt geraten. Die Stadt Nürnberg hat kürzlich ihr Tanzverbot für Gründonnerstag und Karfreitag aufrechterhalten – eine Entscheidung, die von nichtreligiösen Vertretern scharf kritisiert wird. Der Bund für Geistesfreiheit, der sich für eine klare Trennung von Kirche und Staat einsetzt, hatte die Regelung angefochten, erlitt nun jedoch eine weitere juristische Niederlage.
Im Mittelpunkt des Streits steht Bayerns strenge Einhaltung religiöser Feiertage, an denen öffentliches Tanzen an Tagen wie Aschermittwoch, Gründonnerstag und Karfreitag verboten ist. Der Bund für Geistesfreiheit argumentierte, diese Beschränkungen verletzten verfassungsmäßige Rechte, darunter die Glaubens- und Versammlungsfreiheit. Doch das Verwaltungsgericht Ansbach wies den Antrag auf eine Ausnahme zurück.
Die im März verkündete Entscheidung bestätigt ein Eilurteil aus dem Vorjahr. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Garantien, sodass das Verbot rechtmäßig bleibt. Folglich sind 2024 während dieser religiösen Feiertage keine besonderen Feiern oder öffentliches Tanzen erlaubt. Der Bund für Geistesfreiheit hatte gehofft, die Beschränkungen – insbesondere in Nürnberg, wo das Verbot durchgesetzt wird – kippen zu können. Doch das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen aus dem Vorjahr und ließ die Klage des Verbandes scheitern.
Das Tanzverbot gilt damit weiterhin an Gründonnerstag und Karfreitag in ganz Bayern. Die Entscheidung des Ansbacher Gerichts unterstreicht die traditionelle Haltung der Region bei der Einhaltung religiöser Bräuche. Vorerst ist der Vorstoß des Bundes für Geistesfreiheit für eine Lockerung der Regeln gescheitert – die Beschränkungen bleiben bestehen.