Niedersachsen vereinfacht Praxisbedarf: Neue Regeln für Apotheken ab Juli 2023
Leon SchröderNiedersachsen vereinfacht Praxisbedarf: Neue Regeln für Apotheken ab Juli 2023
Der Landesapothekerverband (LAV) und die Krankenkassen in Niedersachsen haben eine neue einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarf abgeschlossen. Der Vertrag ersetzt ältere, zersplitterte Regelungen durch ein standardisiertes System. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Zuverlässigkeit für Apotheken zu verbessern, die diese unverzichtbaren Arzneimittel und Materialien bereitstellen.
Das neue Rahmenwerk tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Es legt klare Vorgaben für die Versorgung mit Praxisbedarf fest, darunter Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterialien, die in Behandlungen oder Notfällen eingesetzt werden. Die Vereinbarung überträgt zudem die gängigen Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln auf diesen Bereich.
Um die Kontinuität zu gewährleisten, wurde eine Friedenspflicht zunächst bis zum 31. März und später bis zum 30. Juni verlängert. Nach den neuen Konditionen erhalten Apotheken, die Impfstoffe an Vertragsärzte liefern, zunächst 80 Cent pro Dosis. Dieser Satz steigt in einer späteren Phase auf 1 Euro.
Die LAV hat die bisherigen Regelungen zum 31. Dezember 2025 außer Kraft gesetzt. Die Reform zielt darauf ab, ein effizientes, kostengünstiges und qualitativ hochwertiges System für die Versorgung mit Praxisbedarf in der gesamten Region zu schaffen.
Die Vereinbarung führt einen modernen, schlankeren Ansatz für Apotheken in Niedersachsen ein. Sie legt feste Vergütungssätze und Prioritätsregeln fest und beendet veraltete Strukturen. Die Änderungen sollen eine zuverlässige und gleichbleibende Bereitstellung von Praxisbedarf sicherstellen.
