Niederlage für Stuttgarter Orthopädin: Gericht lehnt volle TI-Kostenerstattung ab
Lotta SchneiderNiederlage für Stuttgarter Orthopädin: Gericht lehnt volle TI-Kostenerstattung ab
Eine Stuttgarter Orthopädin hat ihren Rechtsstreit um die Erstattung der Kosten für die deutsche Telematikinfrastruktur (TI) verloren. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hob ein früheres Urteil auf, das ihre Forderung nach vollständiger Rückerstattung von knapp 3.900 Euro unterstützt hatte. Im Mittelpunkt des Falls stand ein TI-Zuschuss in Höhe von 3.150 Euro, der in ihrem Vergütungsbescheid für 2018 enthalten war.
Die Ärztin hatte ihre Quartalsabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) angefochten. Sie argumentierte, der Zuschuss müsse die gesamten Kosten decken, die ihr für den Anschluss an das TI-System entstanden seien. Das Stuttgarter Sozialgericht gab ihr zunächst recht.
Das LSG revidierte diese Entscheidung später. Es urteilte, dass Leistungserbringer sich an den Einführungskosten der TI beteiligen müssten und dass Pauschalzahlungen nicht zwingend alle Ausgaben abdecken müssten. Das Gericht merkte zwar an, dass eine rein symbolische Erstattung auf sehr niedrigem Niveau Bedenken wecken könnte, sah jedoch keine Verpflichtung zur vollständigen Kostenübernahme.
Bei diesem Streit handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Ein Stuttgarter Kinderarzt reichte 2020 eine ähnliche Klage ein. Unterdessen haben die Krankenkassen bereits bis zu eine Milliarde Euro aus den Beiträgen der Versicherten für den Ausbau der TI zurückgestellt.
Das Urteil des LSG bestätigt, dass Teilzuschüsse für den TI-Anschluss rechtlich zulässig sind. Arztpraxen und Apotheken werden zwar weiterhin unterstützt, allerdings nicht zwangsläufig in voller Höhe. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für künftige Fälle zur Kostenbeteiligung an der TI.
