Neue Steuerregeln 2025: Strengere Belege für Krankheitskosten und E-Rezept-Pflicht
Leon SchröderNeue Steuerregeln 2025: Strengere Belege für Krankheitskosten und E-Rezept-Pflicht
Ab dem Steuerjahr 2025 gelten neue Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten. Apothekenbelege müssen künftig detailliertere Angaben enthalten, während die Umstellung auf das E-Rezept die Abwicklung von Rezepten in ganz Deutschland weiter verändert. Die Neuerungen sollen Abläufe vereinfachen, stellen Steuerzahler:innen aber auch vor strengere Anforderungen, wenn sie Ausgaben geltend machen wollen.
Seit Januar 2024 hat das klassische rosafarbene Papierrezept endgültig ausgedient – es wurde vollständig durch das E-Rezept-System ersetzt. Apotheken haben sich angepasst, etwa durch Technologien wie CardLink, das die digitale Zuweisung von Rezepten zu bestimmten Apotheken ermöglicht. Trotz der Fortschritte gibt es weiterhin Herausforderungen, insbesondere durch veraltete Verschlüsselungsmethoden, die den sicheren Betrieb gefährden könnten. Bis Januar 2026 müssen alle Apotheken von RSA 2048 auf Elliptic-Curve-Kryptographie (ECC) umstellen, um die Sicherheitsstandards zu wahren.
Für das Steuerjahr 2025 gelten verschärfte Vorgaben für Apothekenquittungen. Um Arzneimittelkosten absetzen zu können, müssen Belege nun den vollständigen Namen der steuerpflichtigen Person, den Medikamentennamen, die Art des Rezepts sowie den Eigenanteil ausweisen. Fehlt auf einem Beleg aus dem Jahr 2025 der Name der Steuerzahlerin oder des Steuerzahlers, kann eine korrigierte Version in der Apotheke angefordert werden. Allerdings zählen nur Gesundheitskosten, die in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Erkrankung stehen und nicht von der Versicherung übernommen werden, als außergewöhnliche Belastungen für steuerliche Zwecke.
Das Finanzamt erstattet nicht die gesamten Krankheitskosten. Vielmehr wird zunächst ein Eigenanteil abgezogen, der je nach Gesamtverdienst zwischen ein und sieben Prozent des Einkommens liegt. Die Steuererklärung für 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden – es sei denn, man lässt sich von einer Steuerberatung vertreten, dann verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027.
Die Einführung des E-Rezepts hat den Alltag für Ärzt:innen, Apotheken und Patient:innen erleichtert. Gleichzeitig bedeuten die strengeren Belegpflichten für den Steuerabzug 2025, dass Steuerzahler:innen ihre Unterlagen lückenlos vorlegen müssen. Wer Abzüge geltend machen will, sollte daher sorgfältig Buch führen – die Fristen hängen davon ab, ob eine Steuerberatung hinzugezogen wird.






