29 June 2026, 08:03

Neue Regeln für Wundauflagen: Was sich für Ärzte und Patienten ändert

Assoziationsprodukte: Apotheken haben keine Testpflicht

Neue Regeln für Wundauflagen: Was sich für Ärzte und Patienten ändert

In Deutschland sind neue Regelungen für die Verordnung von Wundauflagen und Produkten zur Wundversorgung in Kraft getreten. Die Änderungen präzisieren, wie solche Artikel auf Rezepten aufgeführt werden müssen, und beeinflussen, unter welchen Bedingungen die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Die Aktualisierungen beinhalten zudem Übergangsregelungen für bestimmte Produkte.

Wundauflagen gelten nun als Medizinprodukte und können auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen Rezepte den genauen Namen der Wundauflage sowie die PZN-Nummer des Herstellers enthalten. Im Gegensatz zu anderen Medizinprodukten unterliegen Wundauflagen jedoch nicht dem Rahmenvertrag, sodass Austauschregelungen hier nicht greifen.

Aktuell dürfen Medizinprodukte noch nicht elektronisch verordnet werden und müssen weiterhin auf Papier ausgestellt werden. Nur eine begrenzte Anzahl an Wundversorgungsprodukten ist in Anlage V der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt – bedingt durch frühere Unklarheiten bei den Studienanforderungen. Nach Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) könnte die Liste jedoch erweitert werden.

Für bestimmte Wundbehandlungsprodukte wurde eine Übergangsphase vereinbart: Sie bleiben bis Ende 2024 erstattungsfähig. Eine zusätzliche Übergangsregelung verlängert die Kostenerstattung für andere, nicht in Anlage V gelistete Wundversorgungsprodukte bis Ende 2026. Apotheken und Ärzte müssen nicht eigenständig prüfen, ob ein verordnetes Produkt zu den betroffenen Kategorien gehört.

Die neuen Vorschriften sollen den Verordnungsprozess für Wundauflagen und Wundversorgungsprodukte vereinfachen. Sie bieten vorläufige Flexibilität, während weitere Bewertungen laufen, und sichern so den fortlaufenden Zugang zu notwendigen Behandlungen im Rahmen der Krankenversicherung.

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