23 January 2026, 04:10

Neue Pflicht für Arbeitgeber: Kostenlose Beratung für Drittstaatsangehörige ab 2026

Eine alte deutsche Banknote mit dem Bild eines Mannes und dem Text "Haldenburger-Balm Gesellschaft Actie 1 Ranges".

Neue Pflicht für Arbeitgeber: Kostenlose Beratung für Drittstaatsangehörige ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte aus Drittstaaten über kostenlose Beratungsangebote zu informieren. Unternehmen müssen dann ihre Mitarbeiter aus Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums über rechtliche Unterstützungsmöglichkeiten in Arbeits- und Sozialfragen aufklären. Ziel der Maßnahme ist es, ausländische Arbeitskräfte besser vor Ausbeutung und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu schützen.

Die kommende Verordnung richtet sich speziell an Arbeitnehmer, die nicht aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum stammen. Künftig sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, diese Beschäftigten über bestehende kostenlose Beratungsstellen zu informieren. Die Angebote umfassen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und sollen sicherstellen, dass die Arbeitnehmer ihre Rechte kennen.

Noch unklar ist jedoch, welche Behörde für die Umsetzung und Kontrolle dieser Pflicht zuständig sein wird. Obwohl die neue Regelung bereits beschlossen wurde, haben offizielle Stellen bisher nicht bekannt gegeben, welche Institution die Einhaltung überwachen wird. Die Neuerung ist Teil umfassender Bestrebungen, die Arbeitsbedingungen von migrantischen Beschäftigten im gesamten Land zu verbessern.

Ab dem nächsten Jahr erhalten Arbeitnehmer aus Drittstaaten in Deutschland damit leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung. Arbeitgeber müssen die neue Informationspflicht bis zum Jahresbeginn 2026 umsetzen. Die Maßnahme soll das Risiko ungerechter Behandlung verringern und für fairere Arbeitsumfelder sorgen.