31 May 2026, 08:02

Neue Bodenbedeckungsregeln: Was Landwirte ab diesem Winter beachten müssen

GLOZ 6 für Mindest-Bodenbedeckung: Was bis November 15 zählt

Neue Bodenbedeckungsregeln: Was Landwirte ab diesem Winter beachten müssen

Ab diesem Winter gelten neue Vorschriften zur Bodenbedeckung für Landwirte im ganzen Land. Die Maßnahmen sollen die Felder in den kälteren Monaten schützen. Bauern müssen nun sicherstellen, dass ihre Flächen bestimmte Fristen und Bedingungen für die Abdeckung einhalten.

Vom 15. November 2023 bis zum 15. Januar 2024 muss jeder Betrieb auf mindestens 80 Prozent seiner Äcker eine Bodenbedeckung gewährleisten. Als zulässige Bedeckung gelten Winterkulturen, Zwischenfrüchte und mehrjährige Pflanzen. Auch Mulch, Stoppelbearbeitung, Vlies oder Folie werden auf die Vorgabe angerechnet.

Die Fristen variieren je nach Bodentyp und Aussaatzeitpunkt. Auf schweren Böden können die Regeln bereits ab Anfang Oktober erfüllt werden. Bei später Winteraussaat muss die Bedeckung bis zum 15. November etabliert sein.

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Felder mit frühen Sommerkulturen haben mehr Spielraum: Sie können zwischen dem 15. September und 15. November oder – in manchen Fällen – vom 15. November bis 15. Januar bedeckt werden. Die Regelungen berücksichtigen unterschiedliche Bodenverhältnisse und Anbaupläne.

Die neuen Bestimmungen legen klare Fristen für den Bodenschutz fest. Landwirte müssen ihre Winterbedeckung sorgfältig planen, um die Vorgaben einzuhalten. Wer die 80-Prozent-Marke bis zum 15. Januar nicht erreicht, muss mit Sanktionen rechnen.

Quelle