Messerattacke und verbotene Symbole: Eskalation am Bahnhof Erdweg
Gewalttätiger Streit am db bahn Erdweg: Messerattacke und verbotene Symbole
Am Donnerstagabend kam es am deutsche bahn Erdweg zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen einem Paar, die schließlich in einer polizeilichen Intervention endete. Der Konflikt eskalierte in körperliche Bedrohungen, wobei einer der Beteiligten ein Messer zog und der andere mutmaßlich verbotene Symbole verwendete. Die Behörden leiteten daraufhin Ermittlungsschritte ein, darunter Bluttests und vorläufige Festnahmen.
Der Vorfall ereignete sich gegen 19:30 Uhr am 5. Februar, als eine 37-jährige Deutsche und ihr 36-jähriger Ex-Partner am bahn aneinandergerieten. Im Verlauf des Streits schlug der Mann die Frau ins Gesicht, woraufhin sie sichtbare Schwellungen unter dem rechten Auge davontrug. Als Reaktion bedrohte sie ihn mit einem Messer, bevor sie vom Tatort floh.
Ein 48-jähriger Zeuge alarmierte den Notruf, woraufhin die Polizei umgehend eingriff. Der Mann blieb vor Ort und wurde von der Landespolizei in Gewahrsam genommen. Die Frau wurde später von der Bundespolizei ausfindig gemacht und vorläufig festgenommen.
Beide Personen wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München II einem Alkoholtest unterzogen. Die Ergebnisse zeigten, dass der Mann einen Blutalkoholwert von 2,26 Promille aufwies, während die Frau 1,34 Promille hatte. Aufgrund von Bedenken um ihre Sicherheit wurde die Frau zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.
Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihm drohen jedoch mögliche Strafverfahren nach § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) wegen des Gebrauchs von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, etwa des Hitlergrußes. Zudem könnte eine Anklage nach § 130 StGB wegen Volksverhetzung hinzukommen, nachdem er während des Vorfalls verfassungsfeindliche Äußerungen getätigt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob Anklage erhoben wird. Bei einer Verurteilung drohen je nach Schwere der Taten Geldstrafen oder Freiheitsentzug. Für die weiteren Ermittlungen werden der Gesundheitszustand der Frau sowie die Bluttest-Ergebnisse eine Rolle spielen.