Lörrach führt ab April 2026 strengere Sperrgebietregeln ein
Neue Sperrgebietverordnung in Lörrach ab dem 28. April 2026
Der Stadtrat von Lörrach führt am 28. April 2026 eine überarbeitete Sperrgebietverordnung ein. Die aktualisierten Regelungen sollen rechtliche Grenzen präzisieren und gleichzeitig sensible Bereiche der Stadt schützen. Die Änderungen wurden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg erarbeitet.
Die Verordnung verbietet Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 Gewerbegebieten Lörrachs. Nur in zwei ausgewiesenen Industriegebieten bleiben solche Einrichtungen weiterhin zulässig. Wie die Stadtverwaltung bestätigte, sind bisher keine Anträge für neue Bordelle eingegangen.
Straßenprostitution wird stadtweit untersagt. Dagegen bleiben Prostitutionsangebote in Privatwohnungen ("Incall-Dienstleistungen") größtenteils erlaubt, wenn auch mit möglichen individuellen Einschränkungen. Kurzzeitwohnungen mit Bezug zur Prostitution sind von der Verordnung nicht direkt betroffen.
Die neuen Bestimmungen treten in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht werden.
Die überarbeitete Verordnung setzt klare Grenzen für den Betrieb von Bordellen, verbietet die Straßenprostitution und lässt gleichzeitig Spielraum für Incall-Dienstleistungen. Bestimmte Nutzungen von Kurzzeitmieten bleiben jedoch ungeregelt. Die Änderungen spiegeln den Versuch wider, rechtliche Klarheit mit lokalen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.






