Jahrzehntealter Streit um gesperrten Feldweg landet vor Gericht
Ein langjähriger Streit um die Nutzung eines gesperrten Landwirtschaftswegs hat nun die Gerichte erreicht. Anwohner, denen die Benutzung des Pfads derzeit verwehrt bleibt, haben rechtliche Schritte eingeleitet, um wieder Zugang zu ihren Grundstücken zu erhalten. Ihre Klage folgt auf jahrelange Einschränkungen, die den Weg ausschließlich für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke freigeben.
Der Weg, der seit 1991 einst als öffentlicher Feldweg galt, ist heute nur noch für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen. Eine von der Kreisverwaltung durchgesetzte Verkehrsregelung schloss ihn auf Basis eines genehmigten Beschilderungsplans für die allgemeine Nutzung. Die Anwohner argumentieren, dass ihnen dadurch der einzige praktikable Zugang zu ihren Häusern und Ländereien versperrt werde.
Eine der Klägerinnen fordert eine Änderung der Beschilderung und beantragt Schilder mit den Hinweisen 'Nur Anliegerverkehr' oder 'Nur für Anwohner'. Ihr Fall verdeutlicht die Schwierigkeiten der Nachbarn, die nun weite Umwege in Kauf nehmen müssen. Die Situation verschärfte sich nach einem Unfall an einem Bahnübergang, bei dem ein landwirtschaftliches Fahrzeug einen herannahenden Zug übersehen hatte.
Zwei Gerichte haben die Beschwerden der Anwohner bereits abgewiesen und die bestehenden Einschränkungen bestätigt. Auch die Brücke über den Fluss, die Teil der Strecke ist, bleibt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen aufgrund ihres maroden Zustands gesperrt. Gleichzeitig dürfen nur Unternehmen mit Sondergenehmigungen den Weg legal nutzen – die Bevölkerung hat keinen direkten Zugang mehr.
Im Mittelpunkt des Streits steht eine Regelung aus dem Jahr 1991, die einst die öffentliche Nutzung erlaubte, heute jedoch strenge Beschränkungen vorsieht. Während die Anwohner darauf bestehen, dass der Weg für notwendige Fahrten offenbleiben müsse, betonen die Behörden, die Vorschriften seien aus Gründen der Sicherheit und Verkehrslenkung unverzichtbar.
Bisher konnte der Rechtsstreit die Sperrungen nicht aufheben, sodass die Anwohner weiterhin ohne direkte Zufahrt zu ihren Grundstücken dastehen. Der Weg bleibt allen bis auf den zugelassenen gewerblichen und landwirtschaftlichen Verkehr gesperrt. Vorerst gelten die aktuellen Regelungen weiter – Änderungen bei den Zugangsrechten wurden nicht gewährt.