06 January 2026, 14:06

Immer mehr Städte führen Steuern auf Einwegverpackungen ein – nur Bayern blockiert

Ein Tisch mit einer Decke, auf der eine Teetasse, Untertasse, Löffel und ein Teller mit Speisen stehen.

Immer mehr Städte führen Steuern auf Einwegverpackungen ein – nur Bayern blockiert

Immer mehr deutsche Städte bereiten die Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen vor. Freiburg wird sich 2026 anschließen – nach den Beschlüssen von Köln, Bremen und Bonn. Bayern bleibt hingegen das einzige Bundesland, das solche Maßnahmen blockiert, und entfacht damit eine Debatte über kommunale Finanzhoheit und die Auswirkungen auf Unternehmen.

Der Vorstoß für Verpackungssteuern gewann an Fahrt, nachdem Tübingen 2022 als erste deutsche Stadt eine entsprechende Abgabe einführte. Kunden zahlen dort seitdem 50 Cent für Einwegbehälter und 20 Cent für Einwegbesteck. Die Maßnahme erwies sich als lukrativ: Bei geringem Verwaltungsaufwand bringt sie jährlich rund eine Million Euro ein.

Ein McDonald’s-Franchisenehmer klagte gegen die Tübinger Steuer, was zu einem langwierigen Rechtsstreit führte. Doch im Januar 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Stadt und ebnete damit anderen Kommunen den Weg für ähnliche Regelungen. Seither haben Städte wie Konstanz, Köln, Bonn und Bremen erste Beschlüsse gefasst, während Freiburg, Hameln, Heidelberg und weitere 2026 folgen wollen.

Bayern hingegen geht einen anderen Weg: Seit Anfang 2024 verbietet das Land seinen Gemeinden, Steuern auf Einweggeschirr und -besteck zu erheben. Innenminister Joachim Herrmann rechtfertigte das Vorgehen mit dem Schutz von Unternehmen und der Vermeidung von Bürokratie. Der Bayerische Städtetag unterstützte diese Kritik und bezeichnete die Abgaben als "unzulässigen Eingriff" in die kommunale Finanzautonomie. Auch McDonald’s Deutschland lehnt die Steuern ab und argumentiert, sie schafften unnötige Bürokratie und finanzielle Belastungen.

Laut Deutscher Städtetag bereiten mittlerweile mindestens zehn Städte die Einführung von Verpackungssteuern bis 2026 vor. Der Trend spiegelt einen größeren Wandel hin zu mehr Abfallvermeidung wider, doch Widerstand aus Bayern und Teilen der Wirtschaft bleibt bestehen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Städte ermutigt, Verpackungssteuern einzuführen – Tübingen dient dabei als Vorbild. Bayerns anhaltendes Verbot unterstreicht hingegen die Kluft zwischen regionaler Politik und bundesweiter Rechtsprechung. Aktuell dreht sich die Diskussion darum, wie sich Umweltziele mit unternehmerischen Interessen und Verwaltungseffizienz in Einklang bringen lassen.