Grevenbroich verschärft Leinenpflicht: Warum Hunde jetzt an die Leine müssen
Lotta SchneiderGrevenbroich verschärft Leinenpflicht: Warum Hunde jetzt an die Leine müssen
Frühling bringt kritische Brut- und Setzzeit – strengere Regeln für Hundehalter in Grevenbroich
Mit dem Frühling beginnt eine entscheidende Brut- und Setzzeit für Wildtiere. Die Behörden in Grevenbroich erinnern Hundehalter an verschärfte Vorschriften zum Schutz gefährdeter Arten. Denn nicht überall dürfen Hunde frei laufen – in vielen Bereichen gelten nun Leinen- oder Maulkorbpflichten.
Nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen müssen bestimmte Rassen sowie als gefährlich eingestufte Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine geführt und mit Maulkorb versehen werden. In Grevenbroich gehen die Regelungen noch weiter: In besiedelten Gebieten, auf öffentlichen Straßen und im Nahverkehr müssen Hunde angeleint bleiben. Selbst in Wäldern und auf Feldern ist Freilauf nur auf ausgewiesenen Hauptwegen erlaubt – und auch dort müssen die Tiere stets unter Kontrolle sein.
Die verschärften Auflagen kommen zu einer Zeit, in der bodenbrütende Vögel und Jungtiere besonders gefährdet sind. Viele Arten verstecken ihren Nachwuchs im hohen Gras oder am Waldrand, wo freilaufende Hunde sie leicht aufscheuchen können. Frank Wadenpohl, Stadtförster in Grevenbroich, warnt: Schon die Anwesenheit von Hunden löse bei Wildtieren Stress und Fluchtreflexe aus – selbst ohne direkte Verfolgung. Ihr natürlicher Jagdinstinkt könne Panik auslösen, sodass Nester verlassen oder Jungtiere von ihren Eltern getrennt werden.
Die Stadtbetriebe Grevenbroich betonen, dass Hunde in freier Natur und im Wald stets unter Kontrolle gehalten werden müssen. Zwar dürfen sie auf Wald- und Feldwegen frei laufen, die Wege jedoch nicht verlassen. Ziel ist es, Störungen während dieser sensiblen Phase für die Tierwelt zu minimieren.
Die erneuten Hinweise zeigen das Spannungsfeld zwischen Hundefreiheit und Artenschutz. Hundehalter in Grevenbroich müssen nun in bestimmten Gebieten strengere Leinenpflichten beachten, um Bruttiere nicht zu gefährden. Bei Verstößen drohen Bußgelder nach kommunalen und landesweiten Vorschriften.






