Gericht verweigert Frau Auskunft über Halbgeschwister aus Samenspende
Leon SchröderGericht verweigert Frau Auskunft über Halbgeschwister aus Samenspende
Ein deutsches Gericht hat einer Frau, die Informationen über die Samenspenden ihres biologischen Vaters suchte, eine Absage erteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass sie keinen rechtlichen Anspruch auf Angaben darüber hat, wie oft sein Sperma verwendet wurde. Das Urteil ist rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Die Klägerin, die durch eine Samenspende gezeugt wurde, argumentierte, dass die Kenntnis über die Anzahl ihrer Halbgeschwister für ihre persönliche Entwicklung von entscheidender Bedeutung sei. Sie berief sich auf ihr Recht auf diese Information, das sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableite. Das Gericht wies ihre Klage jedoch ab mit der Begründung, dass die Daten ihr weder bei der Herstellung sozialer noch genealogischer Verbindungen helfen würden.
Der Beklagte, ein an dem Verfahren beteiligter Dermatologe, wäre ohnehin nicht über jede daraus resultierende Geburt informiert worden. Ein Teil der Unterlagen war bereits nach Ablauf der 30-jährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet worden. Zudem schreibt das deutsche Samenspenderregistergesetz Kliniken nicht vor, offenzulegen, wie häufig die Proben eines Spenders verwendet wurden.
Offizielle Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der durch den Spender in Deutschland vor 2013 gezeugten Kinder existieren nicht. Verfügbare Daten eines dänischen Spenders nennen 197 Kinder in 14 Ländern, davon etwa die Hälfte in Dänemark geboren. Ein weiterer Fall verweist auf 33 Halbgeschwister in Deutschland, doch diese Zahl wird durch keine verifizierten Klinikunterlagen gestützt.
Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass die Klägerin keinen rechtlichen Anspruch auf die begehrten Informationen hat. Ohne Zugang zu vollständigen Unterlagen bleibt die genaue Anzahl der Halbgeschwister unbekannt. Das Urteil schließt den Fall ab und lässt der Frau keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten.






