Gericht verbietet Jan Böhmermann Behauptungen über Arne Schönbohm und russische Geheimdienstkontakte
Lotta SchneiderGericht verbietet Jan Böhmermann Behauptungen über Arne Schönbohm und russische Geheimdienstkontakte
Ein Münchner Berufungsgericht hat im Fall einer Beleidigungsklage gegen den Komiker Jan Böhmermann entschieden. Das Urteil untersagt ihm, die Behauptung aufzustellen, Arne Schönbohm habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterhalten. Zudem wies das Gericht Schönbohms Forderung nach finanzieller Entschädigung zurück.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen Äußerungen Böhmermanns über Schönbohm. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Sendung den Eindruck erweckte, Schönbohm habe bewusst Kontakte zum russischen Geheimdienst gepflegt. Dies verletze, so die Richter, Schönbohms Persönlichkeitsrechte.
Böhmermanns Verteidigung argumentierte, es handele sich um Satire. Das Gericht widersprach jedoch mit der Begründung, dass selbst satirische Aussagen einer faktischen Grundlage bedürften. Eine zusätzliche Komplikation ergab sich, als Schönbohms eigener Anwalt die Vorwürfe in einem Interview versehentlich wiederholte. Dieser Fehler trug dazu bei, dass sich die falsche Darstellung verbreitete und Schönbohms Schadensersatzforderung schwächte.
Der beteiligte Sender ZDF bedauerte das Urteil. Ein Sprecher betonte, die Sendung habe niemals den Eindruck erwecken wollen, Schönbohm stehe mit ausländischen Geheimdiensten in Verbindung.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und untersagte Böhmermann, die Behauptung zu wiederholen. Schönbohms Forderung nach mindestens 100.000 Euro Schadensersatz wurde abgewiesen. Er gab später an, dass ihn das Verfahren bereits über 60.000 Euro gekostet habe.






