23 June 2026, 20:02

Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen und Deepfake-Vorwürfe

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen und Deepfake-Vorwürfe

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Der Spiegel die Veröffentlichung zentraler Teile seiner Recherche über den Schauspieler Christian Ulmen untersagt. Mit dem Urteil wird dem Magazin verboten, eine 50 Jahre alte E-Mail sowie weitere Vorwürfe im Zusammenhang mit angeblich KI-generierter Deepfake-Pornografie zu veröffentlichen. Ulmen hatte gegen den Bericht des Blattes geklagt.

Erstmals rechtliche Schritte gegen Der Spiegel hatte Ulmen im April eingeleitet. Im Mai hatte das Landgericht Hamburg dem Magazin noch erlaubt, über die Deepfake-Vorwürfe zu berichten. Die jüngste Entscheidung schränkt diese Berichterstattung nun ein und beruft sich dabei auf den Schutz der Privatsphäre in Ulmens privater Kommunikation mit seinem Anwalt.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen gefälschte pornografische Bilder seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt oder verbreitet hat. Das Urteil kommt der Kanzlei Schertz-Bergmann entgegen, die Ulmen vertritt und argumentiert, es werde vorschnelle öffentliche Verurteilungen verhindern und eine fairere Debatte ermöglichen.

Der Fall hat eine breitere politische Diskussion ausgelöst. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte Pläne an, die Gesetze gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes zu verschärfen, und bezeichnete diese als Form „digitaler sexualisierter Gewalt“. Auch SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang fordern strengere Regulierungen für KI. Konservative Politiker wie Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) schlagen vor, im Netz eine Pflicht zur Verwendung von Klarnamen einzuführen.

Unterdessen ermitteln die Staatsanwälte in Potsdam weiterhin gegen Ulmen wegen separater Vorwürfe der häuslichen Gewalt. Der Spiegel bleibt es jedoch erlaubt zu berichten, dass Fernandes ihn der körperlichen Misshandlung beschuldigt.

Die einstweilige Verfügung des Gerichts beschneidet die Möglichkeiten von Der Spiegel, bestimmte Details zu den Deepfake-Vorwürfen zu veröffentlichen. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Herausforderungen im Umgang mit KI-Missbrauch und digitalem Datenschutz. Die politische Reaktion lässt auf kommende Änderungen im Strafrecht bei nicht einvernehmlichen Deepfakes schließen.

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