08 June 2026, 20:03

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Streit um angebliche Parkinson-Spott-Vorwürfe

Die Linkspartei darf AfD-MPs nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Streit um angebliche Parkinson-Spott-Vorwürfe

Ein Rechtsstreit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Urteil gegen zwei Kreisverbände der Linkspartei beendet worden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte ihnen, Teile einer Pressemitteilung erneut zu verbreiten, in der AfD-Politikern vorgeworfen wurde, die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verspottet zu haben. Die Entscheidung folgt auf eine zuvor teilweise abgelehnte Klage durch das Landgericht Rostock.

Der Konflikt hatte im April 2025 während einer Landtagssitzung begonnen. Der Linken-Politiker Dirk Bruhn behauptete, AfD-Abgeordnete hätten seine Parkinson-Symptome nachgeahmt. Seine Partei veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde. Dreizehn AfD-Abgeordnete erwirkten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Linkspartei wegen der umstrittenen Äußerungen.

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Das Gericht prüfte die Vorwürfe, fand jedoch keine ausreichenden Beweise, um sie zu stützen. Die Richter stellten fest, dass es an Zeugen fehle, und urteilten, dass sich die Behauptung weder als wahr noch als falsch erweisen lasse. Zwar räumten sie ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, betonten jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Das Urteil besagt, dass die Linkspartei die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten rechtswidrig verletzt habe.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete die Entscheidung als Bestätigung. Sein Kollege Thore Stein warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um Rufschädigung zu betreiben. Die beiden Kreisverbände der Linkspartei müssen sich nun an die gerichtliche Anordnung halten und dürfen die umstrittenen Aussagen nicht wiederholen.

Das Urteil verhindert, dass die Linkspartei die beanstandeten Passagen erneut veröffentlicht. Gleichzeitig unterstreicht es die rechtlichen Grenzen politischer Kritik und macht deutlich, dass unbegründete persönliche Angriffe nicht geschützt sind. Der Fall schafft damit einen Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Konflikte in Zukunft.

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