13 February 2026, 16:15

Gericht stoppt irreführende E-Zigaretten-Werbung mit drastischem Verbot

Eine Werbung mit einer Zigarettenpackung und beschreibendem Text auf dem Papier.

Gericht verbietet Discounter-Werbeanprüche zu E-Zigaretten - Gericht stoppt irreführende E-Zigaretten-Werbung mit drastischem Verbot

Ein deutsches Gericht hat einer Discount-Supermarktkette untersagt, in Online-Werbung bestimmte werbliche Formulierungen für E-Zigaretten zu verwenden. Das Gericht verbot explizit Formulierungen wie "entdecken Sie eine neue Welt köstlicher und unglaublicher Aromen" sowie Hinweise auf eine "große Vielfalt an Geschmacksrichtungen". Das Gericht argumentierte, solche Werbeaussagen ließen E-Zigaretten harmlos und attraktiv erscheinen – insbesondere für jüngere Zielgruppen. Das Verbot erstreckt sich auch auf Behauptungen, die Produkte seien "für alle Zielgruppen geeignet, von Vaping-Anfängern bis zu erfahrenen Nutzern". Die Richter urteilten, dass selbst das Wort "geeignet" die Risiken verharmlose und damit gesundheitspolitische Warnungen untergrabe. Die deutsche Entscheidung reiht sich in strengere Maßnahmen anderer europäischer Länder ein. Die Niederlande und Dänemark haben bereits aromatisierte Nikotinprodukte verboten, um Jugendliche zu schützen. Frankreich ist noch einen Schritt weitergegangen und hat Einweg-E-Zigaretten aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen komplett verboten. Österreich und Irland arbeiten derzeit an ähnlichen Verboten, allerdings wurden dort noch keine Urteile zu Werbesprache bekannt. Mit dem endgültigen Urteil wird die Online-Werbung für E-Zigaretten in Deutschland stärker reglementiert. Händler müssen nun auf Formulierungen verzichten, die das Dampfen attraktiv oder risikofrei erscheinen lassen könnten. Der Fall unterstreicht die wachsende regulatorische Überprüfung der Vermarktung von Nikotinprodukten in ganz Europa.