Gericht gibt Grünen-Politikerin Schedlich in #MeToo-Streit mit Gelbhaar recht
Leon SchröderGericht gibt Grünen-Politikerin Schedlich in #MeToo-Streit mit Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung in Bezug auf Gelbhaar zu wiederholen. Der Fall geht auf eine Reihe von #MeToo-Vorwürfen zurück, die sich später als unbelegt herausstellten.
Der Streit begann, als gegen Stefan Gelbhaar mehrere #MeToo-Anschuldigungen erhoben wurden. Er wies die Vorwürfe stets zurück und bezeichnete sie als falsch. Der Rundfunksender RBB entschuldigte sich später, nachdem Untersuchungen ergeben hatten, dass vielen der Vorwürfe die Beweislage fehlte.
Infolge des Skandals verlor Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl. Anfang 2025 schied er schließlich aus dem Parlament aus. Die Klage bezog sich auf Äußerungen, die Klara Schedlich in ihrer eidesstattlichen Erklärung für den RBB gemacht hatte.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg entschied nun, dass Schedlich Teile ihrer ursprünglichen Aussagen rechtmäßig wiederholen darf. Das Urteil stellt einen bedeutenden juristischen Erfolg für sie in dem andauernden Streit dar.
Die Gerichtsentscheidung bestätigt Schedlichs Recht, Passagen aus ihrer eidesstattlichen Versicherung erneut zu äußern. Gelbhaar, der sich in diesem Jahr aus der Politik zurückgezogen hatte, hatte bereits zuvor berufliche Konsequenzen aufgrund der Vorwürfe hinnehmen müssen. Der Fall verdeutlicht die langfristigen Auswirkungen unbelegter Anschuldigungen im öffentlichen Leben.






