Gefangener Mörder flieht bei Beurlaubung – und wird in Italien gefasst
Greta KleinGefangener Mörder flieht bei Beurlaubung – und wird in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine. Später wurde er wieder gefasst und befindet sich nun erneut in Haft. Der Vorfall wirft Fragen zum Beurlaubungssystem für Gefangene in Niedersachsen auf.
Benjamin F. hatte vor seiner Flucht bereits 38 begleitete Ausgänge erhalten. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können verurteilte Mörder unter bestimmten Voraussetzungen Beurlaubungen gewährt werden. Für unbegleitete Aktivitäten oder kurzfristige Freigänge muss ein Häftling mindestens acht Jahre seiner Strafe verbüßt haben.
Gefängnisse bewerten das Flucht- oder Rückfallrisiko anhand einer faktenbasierten Verhaltensprognose. Im Fall von Benjamin F. besagte die Prognose, dass weder eine Flucht noch ein missbräuchlicher Einsatz des Ausgangs zu Straftaten zu erwarten sei. Dennoch floh er mit seinem Motorrad und war später in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Während seiner Flucht besuchte Benjamin F. seine Mutter in Vöhrum. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zeigte sich in der Folge unverständlich über den Vorfall.
Nach seiner kurzen Flucht befindet sich Benjamin F. nun wieder in Haft. Der Fall rückt die Kriterien und Risiken bei der Gewährung von Hafturlaub in den Fokus. Wahrscheinlich werden die Behörden das Bewertungsverfahren, das seinen Ausgang ermöglichte, überprüfen.






