Gartenbesitzer bewohnt Gartenhaus illegal - selbst im Winter: Leben im Garten verboten
Mia KochGartenbesitzer bewohnt Gartenhaus illegal - selbst im Winter: Leben im Garten verboten
Ein Gartenbesitzer hat einen Steuerstreit gewonnen, nachdem er dauerhaft in einem Schuppen ohne ordnungsgemäße Baugenehmigung gelebt hatte. Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Verkauf des Grundstücks – inklusive des nicht genehmigten Wohnraums – nicht besteuert wird. Damit hob das Gericht eine frühere Entscheidung des Finanzamts auf, das auf den Gewinn von 82.000 Euro aus dem Verkauf eine Spekulationssteuer erheben wollte.
Der Kläger hatte das Grundstück für 60.000 Euro erworben und später für 152.000 Euro verkauft, wodurch ein Gewinn von 82.000 Euro entstand. Das Finanzamt argumentierte zunächst, dieser Gewinn sei steuerpflichtig, da der Schuppen zu einer dauerhaften Wohnung umgebaut worden war.
Der ursprünglich nur für nichtwohnliche Zwecke genehmigte Schuppen umfasste gerade einmal 12,3 Quadratmeter. Trotz der geringen Fläche verfügte er über eine Küche, ein Bad, eine Heizung sowie vollständige Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und Telefon. Der Besitzer hatte dort durchgehend gewohnt, obwohl die Nutzung als Wohnraum offiziell nicht genehmigt war. Der Bundesfinanzhof urteilte, dass der Schuppen als bebautes Grundstück gelten könne, das einen eigenständigen Haushalt ermögliche. Gleichzeitig bestätigte das Gericht, dass der Verkauf selbst steuerfrei bleibe. In der Begründung hieß es zudem, dass kurzfristige Vermietungen – etwa über Plattformen wie Airbnb – als steuerpflichtige Einkünfte gelten würden. Dies habe jedoch keinen Einfluss auf die Steuerfreiheit des Grundstücksverkaufs.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Besitzer auf den Gewinn von 82.000 Euro aus dem Verkauf keine Steuern zahlen muss. Zwar wurde der Schuppen rechtswidrig als Dauerwohnsitz genutzt, doch das Urteil bestätigt, dass der Verkauf keine Spekulationssteuer auslöst. Der Fall schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten, die nicht genehmigte Wohnraumnutzungen betreffen.