Freiburg scheitert mit Klage gegen Prepaid-Geldkarten für Geflüchtete
Lotta SchneiderFreiburg scheitert mit Klage gegen Prepaid-Geldkarten für Geflüchtete
Die Landesregierung hat den Antrag Freiburgs auf Befreiung vom neuen Pflichtsystem der Prepaid-Geldkarten für Geflüchtete abgelehnt. Die Stadt hatte versucht, sich unter Berufung auf das Kommunalabweichungsgesetz von der Regelung auszunehmen. Die Entscheidung stößt bei lokalen Politikern und Verantwortlichen auf scharfe Kritik.
Freiburg beantragte die Ausnahmeregelung mit der Begründung, das Kartensystem würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen und die finanzielle Selbstbestimmung von Geflüchteten einschränken. Die Stadt stützte sich dabei auf das Kommunalabweichungsgesetz, das unter bestimmten Bedingungen Abweichungen von Landesvorgaben ermöglicht. Die Landesregierung lehnte den Antrag jedoch ab und bestätigte die Verpflichtung zur Einführung der Karten.
Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+JF-Fraktion, nannte die Entscheidung „unverständlich“. Er verwies auf die zusätzlichen Kosten und den bürokratischen Mehraufwand, den die Karte mit sich bringe. Auch die SPD kritisierte die Landesentscheidung scharf, bezeichnete das Gesetz als „Papiertiger“ und warf der Regierung vor, ihr Versprechen zur Entlastung der Kommunen von überflüssiger Bürokratie gebrochen zu haben.
Viviane Sigg, SPD-Abgeordnete im Landtag, übt Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes. Sie bemängelte, dass es den Kommunen kaum Spielraum für Widersprüche gegen Ablehnungen lasse und die versprochene Entlastung nicht gebracht habe. Der Stadtrat erwägt nun rechtliche Schritte, obwohl die eigene Rechtsabteilung die Erfolgsaussichten als gering einschätzt.
Der Streit um die Geldkarte zieht sich bereits seit Monaten hin, wobei sich Stadtverwaltung und Ratsmehrheit lange gegen die Einführung gewehrt hatten. Mit der Ablehnung durch das Land bleiben Freiburg kaum noch Handlungsoptionen, um das System zu umgehen. Nun muss die Stadt entscheiden, ob sie trotz der geringen Erfolgsaussichten juristisch gegen die Entscheidung vorgehen will.






