Ex-CSU-Politiker klagt gegen umstrittene Bundestagswahl 2021 vor Verfassungsgericht
Lotta SchneiderCSU-Politiker Ullrich reicht Klage in Karlsruhe gegen Wahlrecht ein - Ex-CSU-Politiker klagt gegen umstrittene Bundestagswahl 2021 vor Verfassungsgericht
Ein ehemaliger CSU-Abgeordneter geht rechtlich gegen die umstrittene Bundestagswahl 2021 vor. Volker Ullrich, der 2025 im Wahlkreis Augsburg ein Direktmandat für den Bundestag errang, gehört zu den 23 erfolgreich gewählten Bewerbern, denen der Einzug ins Parlament verwehrt wurde. Nun kündigte er an, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu wollen.
Die Reform des Wahlrechts, die von der vorherigen Koalitionsregierung auf den Weg gebracht wurde, sollte die Größe des Bundestags begrenzen. In der Folge verloren 23 Direktkandidaten – darunter 15 von der CDU, vier von der AfD, drei von der CSU und einer von der SPD – ihre Sitze. Die betroffenen Bewerber stammen aus mehreren Bundesländern, etwa Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz.
Ullrich argumentiert, dass der Ausschluss gewählter Vertreter gegen demokratische Grundsätze verstößt. Die Reform entziehe den Wählern, die sich für diese Kandidaten entschieden hätten, effektiv ihr Stimmrecht, so seine Kritik. In keinem anderen Land der Welt werde Direktkandidaten der Einzug ins Parlament verweigert.
Der ehemalige Abgeordnete wird seine Beschwerde in den kommenden zwei Monaten einreichen. Zwar zeigt er sich zuversichtlich, was die Aussichten des Verfahrens betrifft, doch betont er, dass es im Kern um die Wahrung fundamentaler demokratischer Rechte gehe.
Das Bundesverfassungsgericht wird nun die Klage gegen das Wahlrecht prüfen. Bei Erfolg könnte das Urteil Änderungen bei der Zusammensetzung des Bundestags erzwingen. Zudem könnte das Ergebnis entscheiden, ob die 23 ausgeschlossenen Kandidaten – Ullrich eingeschlossen – doch noch ihre Mandate erhalten.