EU verschärft Geldwäschekontrollen für Bitcoin und Kryptobörsen bis 2020
Leon SchröderEU verschärft Geldwäschekontrollen für Bitcoin und Kryptobörsen bis 2020
Die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie ist offiziell in Kraft getreten. Sie führt neue Vorschriften für Kryptowährungsbörsen und Anbieter von E-Geld-Dienstleistungen ein. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen nun bis zu einem festgelegten Stichtag in nationales Recht umsetzen.
Die Richtlinie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Demnach unterliegen Kryptobörsen und E-Wallet-Anbieter künftig den Geldwäschebestimmungen. Virtuelle Währungen wie Bitcoin werden damit erstmals in den Regelungsbereich einbezogen.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 10. Januar 2020 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
In einer weiteren Entwicklung gab die Kanzlei Noerr eine wichtige Personalie bekannt: Holger Ebersberger, Experte für Private Equity und Mergers & Acquisitions (M&A), wird am 1. August 2018 als Equity Partner in die Sozietät eintreten. Sein Standort wird das Münchner Büro sein. Mit seiner Verpflichtung will Noerr seine Kompetenz bei komplexen Mid- und Large-Cap-Private-Equity-Transaktionen ausbauen. Zudem plant die Kanzlei, ihr integriertes Beratungsangebot für Private-Equity-Fonds weiter zu stärken.
Die neue Richtlinie erweitert die Geldwäschevorschriften auf virtuelle Währungen. Die Mitgliedstaaten müssen die Maßnahmen bis zum festgesetzten Termin umsetzen. Gleichzeitig unterstreicht die Verpflichtung von Ebersberger durch Noerr den strategischen Ausbau der Kanzlei im Bereich Private Equity.
