EU-Kündigungsbutton wird ab 19. Juni für alle Online-Verträge Pflicht
Lotta SchneiderEU-Kündigungsbutton wird ab 19. Juni für alle Online-Verträge Pflicht
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Verbraucher Verträge online kündigen. Unternehmen in Deutschland müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Ziel der Vorschrift ist es, die digitale Vertragsbeendigung so einfach zu gestalten wie den Abschluss selbst.
Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland ist die Richtlinie bereits in nationales Recht überführt worden. Das bedeutet: Alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, müssen künftig den Button enthalten.
Der Button muss leicht auffindbar und nutzbar sein – mit derselben Benutzerfreundlichkeit wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Verbraucher erhalten nach der Kündigung sofort eine Bestätigung in speicherbarer Form, etwa per E-Mail. Fehlt der Button, kann sich die Kündigungsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Der neue Button ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht. Verbraucher behalten die gesetzliche Frist, die in der Regel 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt beträgt. Damit die Regelung auch in anderen EU-Ländern gilt, muss jedes Land sie zunächst in eigenes Recht umsetzen.
Die Änderung tritt am 19. Juni für Händler, Dienstleister und viele weitere Unternehmen in Kraft. Sie sorgt für ein unkompliziertes digitales Kündigungsverfahren. Bei Nichteinhaltung drohen verlängerte Kündigungsfristen für betroffene Verträge.






