18 February 2026, 16:06

Enkel gesteht Mord an Großmutter: Affekttat oder kaltblütige Berechnung?

Gier oder Zuneigung? Enkel gibt Mord an Großmutter zu

Gier oder Zuneigung? Enkel gibt Mord an Großmutter zu - Enkel gesteht Mord an Großmutter: Affekttat oder kaltblütige Berechnung?

Ein 24-jähriger Mann hat gestanden, seine 76-jährige Großmutter während eines gewaltsamen Streits im vergangenen März getötet zu haben. Die Tat, die als Affektdelikte eingestuft wird, ereignete sich nach einer hitzigen Auseinandersetzung in ihrem Zuhause. Der Prozess war bereits von dramatischen Momenten geprägt, darunter ein Streit über die Sitzordnung im Gerichtssaal und Vorwürfe der Befangenheit gegen die Richterin.

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe seine Großmutter in einem Wutanfall am Abend des 16. März erwürgt. Er behauptet, die Tat sei nach einer körperlichen Auseinandersetzung geschehen, bei der sie ihn geohrfeigt habe, woraufhin er die Kontrolle verloren habe. Anschließend inszenierte er einen Suizid, indem er ihr Messerstiche beibrachte und ihren Körper in die Badewanne legte.

Die Putzfrau der Großmutter entdeckte die Leiche am nächsten Tag, was zur Festnahme des Enkels führte. Die Staatsanwaltschaft geht von Habgier als Motiv aus, doch der Angeklagte bestreitet dies. Er betont, die Tat sei unverzeihlich, aber nicht vorbedacht gewesen. Das Opfer hatte eine zentrale Rolle in seiner Erziehung gespielt und ihn über Jahre finanziell unterstützt.

Der Prozess nahm eine unerwartete Wendung, als es zu einem Eklat über den Platz des Angeklagten im Gerichtssaal kam. Seine Verteidigung reichte einen Antrag ein, in dem sie der vorsitzenden Richterin Befangenheit vorwarf. Trotz der Unterbrechung sollen die Verhandlungen mit 13 weiteren Terminen bis Mitte April fortgesetzt werden.

Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung 'besonders schwerer Schuld'. Das Gericht wird nun weitere Beweise prüfen, bevor ein Urteil gefällt wird. Der Ausgang des Verfahrens hängt davon ab, ob die Tat aus plötzlicher Wut oder mit berechnender Absicht geschah.