Einigung bei Lohnnebenkosten: Bund und Länder teilen Finanzierungslast für FLAF-Senkung
Greta KleinEinigung bei Lohnnebenkosten: Bund und Länder teilen Finanzierungslast für FLAF-Senkung
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Maßnahme soll die Lohnnebenkosten entlasten, führt jedoch zu einer Finanzierungslücke von 200 Millionen Euro. Beide Seiten haben nun eine Lösung für die Deckung des Fehlbetrags gefunden.
Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Eibinger-Miedl, bestätigte, dass die 600-Millionen-Euro-Lücke im FLAF geschlossen wurde. Die Länder werden ein Drittel der durch die Senkung der Lohnnebenkosten entstandenen 200-Millionen-Lücke übernehmen. Ihre finanzielle Beteiligung ist jedoch auf das Jahr 2028 begrenzt und wird in den nächsten Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich ab 2029 neu bewertet.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, die Finanzierung der Senkung durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen zu regeln. Dieser Vorschlag stieß auf massive Kritik, da die Länder argumentierten, die Lohnnebenkostensenkung sei eine Bundessache. Stattdessen forderten sie einen Ausgleich für entgangene Einnahmen.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte später, dass Länder und Gemeinden tatsächlich einen Teil der Finanzierung des FLAF übernehmen werden. Das endgültige Paket umfasst zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds „Resilience and Recovery Facility“ – eine Finanzierungsquelle, auf deren Nutzung die Länder die Bundesregierung bereits seit Langem gedrängt hatten. Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte die Einigung, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.
Die Vereinbarung sichert die geplante Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028. Die Länder werden vorübergehend einen Teil der Kosten tragen, während der Rest durch EU-Mittel gedeckt wird. Die Regelung wird in der nächsten Runde der Finanzverhandlungen neu geprüft.
