Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – drohen jetzt Strafen aus Brüssel?
Mia KochDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – drohen jetzt Strafen aus Brüssel?
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung von Lohntransparenzgesetzen verpasst. Die neuen Vorschriften hätten bis zum 7. Juni 2026 in Kraft treten sollen, doch das Land hat sie bisher nicht umgesetzt. Diese Verzögerung stellt einen Verstoß gegen EU-Recht dar und könnte rechtliche Schritte seitens Brüssels nach sich ziehen.
Die EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit, die 2023 verabschiedet wurde, verpflichtet Arbeitgeber, Gehaltsangaben für offene Stellen von vornherein offenzulegen. Zudem untersagt sie Fragen nach früheren Verdiensten und ermöglicht es Beschäftigten, Informationen über die Bezahlung vergleichbarer Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern. Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede berichten.
Die damalige deutsche Koalitionsregierung enthielt sich 2023 bei der Abstimmung über die Richtlinie. Nun, da die Frist abgelaufen ist, könnte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Berlin hat zugesagt, die nationalen Gesetze in den kommenden Monaten anzupassen, um bis Anfang 2027 eine vollständige Umsetzung zu erreichen.
Ziel der Richtlinie ist es, die anhaltende Lohnungleichheit zu bekämpfen. EU-weit verdienen Frauen im Schnitt 11,1 % weniger pro Stunde als Männer. In Deutschland ist die Lücke noch größer: Hier liegt der Verdienstunterschied bei 15,6 %, wie aus den Eurostat-Zahlen von 2024 hervorgeht.
Durch die Verzögerung profitieren deutsche Arbeitnehmende und Arbeitssuchende noch nicht von den neuen Schutzmaßnahmen. Ohne die geltenden Regeln sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Gehälter offenzulegen oder Lohnunterschiede zu melden. Die nächsten Schritte der Kommission werden zeigen, ob Deutschland für sein Untätigbleiben mit Sanktionen rechnen muss.






