29 June 2026, 22:03

Bundesweiter Apothekenstreik scheitert in Baden-Württemberg an rechtlichen Hürden

LAV: Kann keine Schließungsappell rechtfertigen

Bundesweiter Apothekenstreik scheitert in Baden-Württemberg an rechtlichen Hürden

Apotheker in ganz Deutschland hatten für den 23. März einen bundesweiten Streik geplant, um höhere Löhne zu fordern und gegen den Rückgang der lokalen Apotheken zu protestieren. Bei der Aktion hätten viele Apotheken für den Tag geschlossen bleiben sollen, wobei nur Notdienste geöffnet geblieben wären. Doch der Plan stieß in mindestens einem Bundesland auf rechtliche Hindernisse.

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Der Streik sollte auf die Forderung nach fairer Bezahlung und die abnehmende Zahl unabhängiger Apotheken aufmerksam machen. Die Teilnehmer wurden aufgefordert, entweder komplett zu schließen oder nur drei Stunden zu öffnen – eine Regelung, die Apotheken erlaubt, an einem Tag pro Woche mindestens drei Stunden zu öffnen. Bei einer Öffnung für diesen Zeitraum durften sie den Rest des Tages legal geschlossen bleiben.

Mehrere Landesapothekerverbände riefen ihre Mitglieder zur Teilnahme auf und schlugen alternative Formen der Unterstützung vor, darunter das Tragen von Warnwesten, das Abdunkeln der Beleuchtung oder die Bereitstellung eingeschränkter Dienstleistungen über Notfallschalter. Die endgültige Entscheidung, ob geschlossen wird, lag jedoch bei jedem Apothekenleiter.

In Baden-Württemberg griff das Sozialministerium ein und erklärte die Schließungen für rechtswidrig. Daraufhin zog die Landesapothekerkammer in der Region ihre Aufforderung zum Streik zurück, während die Proteste in anderen Gebieten wie geplant stattfanden. Ziel des Streiks war es, Druck auf die Behörden in Sachen Bezahlung und Erhalt der lokalen Apotheken auszuüben. Das rechtliche Urteil in Baden-Württemberg verhinderte dort die Schließungen, doch in anderen Regionen wurde der Protest wie vorgesehen durchgeführt. Notdienste blieben den ganzen Tag über verfügbar.

Quelle