31 January 2026, 02:03

BGH verschärft Untermietregeln: Gewinne mit Ferienwohnungen werden schwieriger

Eine Gruppe von Menschen beim Oktoberfest in München, Deutschland, mit einigen in traditioneller bayrischer Tracht, die um Tische mit Flaschen und anderen Gegenständen sitzen und stehen, mit einer Tafel mit Schriftzug, Bäumen und einem bewölkten Himmel im Hintergrund.

BGH verschärft Untermietregeln: Gewinne mit Ferienwohnungen werden schwieriger

Der Bundesgerichtshof hat die Vorschriften für Untermiete verschärft und damit die Möglichkeiten von Mietern begrenzt, durch kurzfristige Vermietungen Gewinne zu erzielen. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der München sich auf strengere Meldepflichten ab Mai 2026 vorbereitet. Die Änderungen betreffen sowohl langfristige Mietverträge als auch saisonale Vermietungen – etwa während des Oktoberfests.

Das Gericht urteilte, dass Mieter die Untermiete nicht als Einnahmequelle nutzen dürfen. Kurzzeitvermietungen seien vielmehr nur dazu da, eigene Kosten zu decken oder den eigenen Wohnraum zu schützen. Dies gelte für klassische Mietverträge – nicht jedoch für Immobilien, die ausschließlich für Ferienwohnungen oder Oktoberfest-Aufenthalte angemietet werden.

In München bleibt es zwar möglich, die eigene Wohnung während des Oktoberfests gewinnbringend zu vermieten – allerdings nur im Rahmen der Regeln für kurzfristige Untermiete. Normalerweise sind solche Vermietungen bis zu acht Wochen pro Jahr erlaubt, allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters.

Ab Mai 2026 tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die alle Anbieter von Kurzzeitvermietungen in Deutschland zur Online-Registrierung verpflichtet. Wer keine Registriernummer vorweisen kann, muss mit hohen Strafen rechnen. Ziel der Regelung ist es, mehr Transparenz bei Ferienwohnungen zu schaffen und Missbrauch von Mietobjekten zu verhindern.

Das neue Meldesystem soll Mitte 2026 starten und eine zusätzliche Kontrollebene für Kurzzeitvermietungen einführen. Mieter, die sich nicht daran halten, riskieren empfindliche Strafen. Gleichzeitig unterstreicht das Urteil des Gerichts, dass die Untermiete für Langzeitmieter kein Geschäftsmodell darstellen darf.