Berlin setzt auf bestehende Regeln statt auf Smart-Glasses-Verbot in Bädern
Lotta SchneiderBerlin setzt auf bestehende Regeln statt auf Smart-Glasses-Verbot in Bädern
Berlins öffentliche Bäder verzichten auf Verbot von Smart Glasses
Die Debatte gewann an Fahrt, nachdem Vorwürfe laut wurden, Smart Glasses würden missbräuchlich genutzt, um Menschen ohne deren Zustimmung zu filmen. Der Potsdamer Stadtrat reagierte darauf mit einem Beschluss, der die Geräte in seinen Schwimmbädern und Umkleidekabinen verbietet. Vorangetrieben wurde das Verbot von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Volt, die vor der Gefahr warnte, dass heimliche Aufnahmen im Internet verbreitet werden könnten.
Berlin hingegen wird kein explizites Verbot einführen. Die Verantwortlichen verwiesen darauf, dass bestehende Regelungen das Fotografieren oder Filmen von Fremden in öffentlichen Bädern bereits untersagen. Mitarbeiter und Bademeister in Freibädern sind dafür zuständig, diese Vorschriften durchzusetzen. Das Verbot gilt für alle Geräte, mit denen Fotos oder Videos aufgenommen werden können – einschließlich Smart Glasses. Bisher gab es in Berlins Bädern keine Vorfälle mit solchen Geräten.
Potsdam hat dagegen seine Hausordnung aktualisiert und Smart Glasses nun ausdrücklich als verbotene Gegenstände aufgeführt. Die Entscheidung spiegelt wachsende Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes in gemeinsamen Räumen wider, insbesondere dort, wo Menschen auf Vertraulichkeit vertrauen.
Während Potsdam auf ein klares Verbot setzt, verlässt sich Berlin auf seine bestehenden Richtlinien, um den Missbrauch von Smart Glasses zu verhindern. Beide Städte verfolgen das Ziel, Besucher vor unerlaubten Aufnahmen zu schützen. Der Unterschied liegt darin, ob explizite Regelungen oder allgemeine Verbote in der Praxis wirksamer sind.






