17 June 2026, 19:01

Bayern blockt Berlins Enteignungspläne für Wohnungsunternehmen – Verfassungsstreit droht

Bayern droht Verfassungsbeschwerde gegen Enteignungen

Bayern blockt Berlins Enteignungspläne für Wohnungsunternehmen – Verfassungsstreit droht

Im März verabschiedete Berlins regierende Koalition ein Gesetz, um Wohnimmobilien in öffentliches Eigentum zu überführen. Der Schritt folgt einem Referendum aus dem Jahr 2021, bei dem sich mehr als 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen aussprachen. Bayern hat nun eine klare Haltung gegen diese Pläne bezogen.

2021 hatten sich die Berliner Bürger für die Enteignung von Unternehmen ausgesprochen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen. Die Stadtkoalition schuf später einen rechtlichen Rahmen für die öffentliche Hand, schloss jedoch große Vermieter von Zwangsenteignungen aus.

Die bayerische Landesregierung hat nun eine Bundesratsinitiative gestartet, um solche Maßnahmen zu blockieren. Der Freistaat argumentiert, dass Enteignungen keinen neuen Wohnraum schaffen würden. Zudem verstoße die vorgesehene Entschädigung – 40 bis 60 Prozent des Marktwerts – gegen das Grundgesetz.

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Florian Herrmann (CSU) warnte, dass Bayern im Falle von Enteignungen in Berlin Verfassungsbeschwerde einreichen werde. Die bayerische Führung kündigte an, die Pläne notfalls juristisch zu bekämpfen. Auch Kai Wegner, CDU-Kandidat für das Berliner Rathaus, lehnte die Enteignung von Wohnungsunternehmen ab.

Die Berliner Landtagswahl am 20. September könnte die Zukunft dieser Wohnungspolitik beeinflussen. Bayern bleibt bereit, mögliche Enteignungsversuche gerichtlich anzufechten. Im Mittelpunkt des Streits stehen die Rechtmäßigkeit der Pläne und ihre Auswirkungen auf das Wohnungsangebot.

Quelle