01 February 2026, 04:03

Bastian Schweinsteiger muss 45.000 Euro monatlich für seine Kinder zahlen

Eine Frau mit einem Baby in den Armen ist von Menschen und Gebäuden umgeben, mit dem Text 'Verschwendet kein Essen, während andere hungern' auf dem Plakat.

Bastian Schweinsteiger muss 45.000 Euro monatlich für seine Kinder zahlen

Ein spanisches Gericht hat entschieden, dass der ehemalige Fußballspieler Bastian Schweinsteiger monatlich 15.000 Euro für jedes seiner drei Kinder zahlen muss. Das Urteil folgt auf seine viel beachtete Scheidung von Tennisstar Ana Ivanovic, die im Juli 2025 rechtskräftig wurde. Die gerichtliche Entscheidung ist nun verbindlich und wird sich auf laufende Sorge- und Unterhaltsverfahren in Deutschland auswirken.

Schweinsteiger und Ivanovic hatten vor neun Jahren in einer prunkvollen Zeremonie in Venedig geheiratet. Ihre Trennung wurde im Juli 2025 offiziell bekannt gegeben, wobei beide "unüberbrückbare Differenzen" als Grund angaben. Das Paar hat drei gemeinsame Söhne: Luca, Leon und Theo.

Die richterliche Entscheidung stützte sich auf Schweinsteigers beträchtliches Vermögen sowie den bisherigen Lebensstil der Familie. Während ihrer Ehe beliefen sich die monatlichen Ausgaben auf 6.000 bis 7.000 Euro – allein für Lebensmittel, Personalkosten und für jeden der Söhne eine eigene Kinderbetreuerin. Der jährliche Kindesunterhalt beträgt nun über 540.000 Euro.

Öffentliche Unterlagen bestätigen keine konkreten Unterhaltszahlungen Schweinsteigers vor der Scheidungseinreichung 2016. Finanzielle Details der Trennung blieben unter Verschluss. Ivanovic hatte kürzlich rechtliche Schritte gegen Schweinsteiger eingeleitet und damit den Streit um die Unterhaltsregelungen verschärft.

Das spanische Urteil schafft einen verbindlichen Präzedenzfall für künftige Sorge- und Finanzvereinbarungen in Deutschland. Schweinsteigers monatliche Zahlungen belaufen sich damit auf insgesamt 45.000 Euro für seine drei Kinder. Der Fall verdeutlicht die finanziellen Komplexitäten bei prominenten Scheidungen mit internationaler Zuständigkeit.