24 May 2026, 14:09

Autor wegen Tweet gegen CDU-Politiker zu 90 Tagessätzen verurteilt – ist das gerecht?

Beleidigungen gegen Politiker

Autor wegen Tweet gegen CDU-Politiker zu 90 Tagessätzen verurteilt – ist das gerecht?

Ein Autor sieht sich wegen einer umstrittenen deutschen Gesetzeslage mit einer Strafverfolgung konfrontiert, nachdem er einen CDU-Politiker 2020 auf Twitter als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet hatte. Der Fall, der Jahre nach der Veröffentlichung des Tweets eingeleitet wurde, endete mit einem Strafbefehl über 90 Tagessätze. Der Autor argumentiert nun, dass Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs zu einer ungerechten Zweiklassengesetzlichkeit im Justizsystem führe.

Die Probleme begannen, als der Autor den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor 2020 in einem Tweet beleidigte. Die Nachricht blieb zunächst unbeachtet, bis die Behörden sie 2021 im Rahmen der Ermittlungen zu einem anderen Tweet entdeckten. In diesem hatte der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet – doch hiervon wurden keine Anklage erhoben.

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Der Staat verfolgte den Autor daraufhin nach Paragraf 188, einem Gesetz, das Politiker vor schweren Beleidigungen schützen soll. Anders als bei normalen Beleidigungsklagen sieht dieser Paragraf höhere Strafen vor und verjährt erst nach fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Äußerungen des Autors hätten Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.

Das Verfahren endete mit einem Strafbefehl – 90 Tagessätze –, der ohne Gerichtsverhandlung erlassen wurde. Falls der Autor nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegt, wird das Urteil rechtskräftig. Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden auf diese Weise abgewickelt, oft ohne dass die Beschuldigten jemals vor einen Richter treten.

Der Autor, der über Kenntnisse im Medienrecht verfügt, hält das Ergebnis dank seines juristischen Wissens für verkraftbar. Dennoch fordert er die Abschaffung von Paragraf 188, da das Gesetz seiner Meinung nach Hass auf Politiker eher schüre als sie zu schützen. Die Regelung schafft seiner Ansichten nach ein zweigliedriges Justizsystem, in dem öffentliche Personen Sonderrechte genießen.

Der Fall zeigt, wie alte Social-Media-Posts Jahre später noch juristische Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Strafbefehl gegen den Autor bleibt bestehen – sofern er nicht innerhalb der Frist angefochten wird. Unterdessen hält die Debatte über Paragraf 188 und seine Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit an.

Quelle