Zoll fahndet erfolgreich: Über 33.000 Euro bei undeklarierten Bargeld-Transporten beschlagnahmt
Greta KleinZoll fahndet erfolgreich: Über 33.000 Euro bei undeklarierten Bargeld-Transporten beschlagnahmt
Zollbeamte des Hauptzollamts Regensburg deckten innerhalb einer Woche zwei separate Fälle von nicht deklariertem Bargeld auf. Bei den Vorfällen trugen Reisende Beträge weit über der gesetzlichen Grenze von 10.000 Euro bei sich, ohne diese ordnungsgemäß anzugeben.
Beide Personen müssen nun mit Bußgeldern rechnen, nachdem Kontrollen Ungereimtheiten in ihren Angaben aufdeckten.
Am 6. Februar wurde ein 45-jähriger Russe auf der Autobahn A3 bei Straubing-Bogen angehalten. Zunächst gab er an, 4.000 Euro bei sich zu tragen, doch bei einer gründlichen Durchsuchung wurden 15.800 Euro entdeckt, die er versteckt hatte. Gegen ihn wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, und er musste eine Sicherheitsleistung von 1.975 Euro hinterlegen, bevor er seine Reise fortsetzen durfte.
Nur fünf Tage später, am 11. Februar, wurde an der Grenze Schafberg in Furth im Wald ein tschechischer Staatsbürger kontrolliert. Der Reisende deklarierte 15.000 Euro, doch es stellten sich 17.805 Euro in seinem Besitz heraus. Auch hier wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, und eine Sicherheitsleistung von 2.140 Euro wurde fällig. Die insgesamt beschlagnahmten Beträge in beiden Fällen überstiegen 33.000 Euro.
René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, betonte die Bedeutung korrekter Bargeldangaben. Reisende seien verpflichtet, Beträge über 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die EU zu melden, da Verstöße erhebliche Strafen nach sich ziehen könnten.
Die beiden Fälle zeigen die Konsequenzen falscher oder unterlassener Bargelddeklarationen. Beide Personen durften nach den zollrechtlichen Maßnahmen ihre Reise fortsetzen, müssen jedoch mit finanziellen Sanktionen rechnen. Die Behörden setzen weiterhin auf strenge Kontrollen, um die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen.






