02 April 2026, 14:04

Zoll beschlagnahmt illegal importierten Welpen ohne Tollwutimpfung im Zug

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Zoll beschlagnahmt illegal importierten Welpen ohne Tollwutimpfung im Zug

Ein vier Wochen alter Welpe wurde von deutschen Zollbeamten während einer Zugfahrt aus Tschechien beschlagnahmt. Dem Tier fehlten die erforderlichen Unterlagen, darunter eine Tollwutimpfung, ein Mikrochip und ein EU-Heimtierausweis. Die Behörden haben nun Ermittlungen wegen des illegalen Imports eingeleitet.

Der Welpe war von Mitarbeitern der KEV Selb bei einer Routinekontrolle in einem nach Deutschland einreisenden Zug entdeckt worden. Das Tier war von einem 28-jährigen Deutschen in Cheb (Tschechien) für etwa 200 Euro gekauft worden. Zuvor waren Versuche des Mannes, in Deutschland einen Welpen zu erwerben, von Züchtern abgelehnt worden.

Der Welpe war für eine legale Einfuhr zu jung und verfügte weder über eine Tollwutimpfung noch über einen Mikrochip oder einen EU-Heimtierausweis. Nach deutschem Recht ist die Einfuhr von Hunden ohne gültigen Tollwutschutz seit Dezember 2014 verboten. Das Tier wurde umgehend in einer Quarantänestation untergebracht, wobei der Besitzer die Kosten für Unterbringung und die verpflichtenden Impfungen tragen muss.

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Günter Schnabel, Leiter der KEV Selb, warnte davor, dass der Kauf von Welpen im Ausland schwerwiegende rechtliche und gesundheitliche Risiken berge. Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro oder sogar Haftstrafen bei vorsätzlicher Tierquälerei geahndet werden. Zwar liegen keine genauen Zahlen zu illegalen Hundeimporten vor, doch das Zollkriminalamt registrierte zwischen 2019 und 2023 rund 1.200 Beschlagnahmungen von Tieren – meist Hunden und Katzen –, häufig wegen fehlender Tollwutdokumente.

Die Tollwutprävention bleibt ein zentrales Anliegen, da die Krankheit für Tiere und Menschen tödlich enden kann. Bei Zollkontrollen wie der Aktion "Welpenschmuggel" am Frankfurter Flughafen oder an den polnischen Grenzen werden regelmäßig ähnliche Verstöße aufgedeckt.

Der Welpe bleibt bis zur Erfüllung der gesundheitlichen Auflagen in Quarantäne. Der Besitzer muss alle anfallenden Kosten übernehmen und könnte mit weiteren Sanktionen rechnen. Die Behörden betonen weiterhin die Bedeutung der Einhaltung der Tierimportvorschriften, um Krankheiten vorzubeugen und das Wohl der Tiere zu schützen.

Quelle