17 March 2026, 06:03

Venezolanerin in Bayern wegen illegalen Grenzübertritts festgenommen

Eine Gruppe von Menschen hält ein Transparent mit der Aufschrift "Deutschland, Lagerland Migration ist kein Verbrechen" vor einem Gebäude mit Fenstern, umgeben von Gras, einem Metallzaun, Pflanzen, Bäumen und Fahnen auf Stangen unter einem bewölkten Himmel.

Venezolanerin in Bayern wegen illegalen Grenzübertritts festgenommen

Eine 30-jährige Venezolanerin wurde von der Bundespolizei in der Nähe von Waidhaus festgenommen, als sie versuchte, aus Tschechien nach Deutschland einzureisen. Die Behörden nahmen sie wegen des Verdachts auf versuchten illegalen Grenzübertritt fest, nachdem sie keine gültigen Reisedokumente für den Schengen-Raum vorlegen konnte.

Die Frau wurde am 13. März 2026 an der Grenze angehalten und später in die Abschiebehaftanstalt nach Hof gebracht. Eine Überprüfung ihres Passes ergab einen Stempel des Ausländeramts Stuttgart, der sie aufforderte, den Schengen-Raum bis zum 19. Mai 2025 zu verlassen – eine Frist, die sie ignoriert hatte.

Auf ihrem Handy fanden die Beamten ein Dokument, das bestätigte, dass sie in Spanien Asyl beantragt hatte. Dennoch verfügte sie über keine Erlaubnis, nach Deutschland oder in den Schengen-Raum einzureisen. Das Amtsgericht Weiden ordnete daraufhin ihre Inhaftierung bis April 2026 an, um das Dublin-Verfahren abzusichern, das klären soll, ob Spanien für ihren Asylantrag zuständig ist.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeitet nun mit den spanischen Behörden zusammen, um ihre Überstellung zu organisieren. Zudem hatte die Frau eine unbezahlte Geldstrafe aus einem früheren Strafbefehl offen, den das Amtsgericht Stuttgart im Juni 2025 wegen illegalen Aufenthalts ohne Genehmigung verhängt hatte.

Die Bundespolizei in Waidhaus oder auf der nahegelegenen Autobahn A6 hat im vergangenen Jahr keine weiteren ähnlichen Grenzverstöße registriert.

Die Frau bleibt bis zur Klärung ihres Falls nach der Dublin-Verordnung in Haft. Sollte Spanien die Zuständigkeit übernehmen, wird sie dorthin überstellt, um ihr Asylverfahren fortzusetzen. Ihre Haftdauer ist vorerst bis mindestens Ende April 2026 festgesetzt.

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